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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Entladen“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 21.02.2019
- 14 U 26/18 -
Lkw-Halter haftet für Beschädigungen eines Grundstücks beim Entladen des Lkw mit einem Ladekran
Verursachung der Beschädigungen durch den Betrieb des Lkw
Wird ein Grundstück beim Entladen eines Lkw mithilfe eines Ladekrans beschädigt, so haftet dafür der Halter des Lkw gemäß § 7 StVG. Denn in einem solchen Fall ist der Schaden beim Betrieb des Lkw entstanden. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Wegen eines Bauvorhabens wurden mittels eines Lkw Baumaterial angeschafft. Beim Entladen des Lkw mithilfe eines auf dem Lkw montierten hydraulischen Krans platzte der Hydraulikschlauch, wodurch Öl aus der abgerissenen Leitung spritzte. Dadurch wurde die Hausfassade und der Vorgarten eines Grundstücks beschmutzt. Dessen Eigentümer klagten deshalb gegen die Halterin des Lkw auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von über 16.000 EUR. Das Landgericht Bonn gab der Klage statt. Dagegen richtete sich die Berufung der Beklagten.... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 06.12.2018
- 3 U 49/18 -
Halter eines Lkw haftet für Unfall mit Elektroameise beim Beladen des Lkw
Be- und Entladevorgänge eines Lkw mit Elektroameise gehören zum Betrieb des Lkw
Der Halter eines Lkw haftet gemäß § 7 StVG für einen Unfall, der mit einer Elektroameise beim Beladen des Lkw verursacht wurde. Denn Be- und Entladevorgänge eines Lkw mit einer Elektroameise gehören zum Betrieb des Lkw. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall kam es im Dezember 2014 in einem Lager zu einem Unfall mit einer Elektroameise. Zwei Lkw-Fahrer beluden gerade ihren jeweiligen Lkw und nutzten dabei Elektroameisen. Einer der Lkw-Fahrer hatte seinen Hubwagen jedoch zu stark beladen, so dass seine Sicht nach vorne beschränkt war. Er stieß daher mit der Elektroameise an den rechten Fuß des anderen Lkw-Fahrers.... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.12.2015
- VI ZR 139/15 -
BGH: Halter eines Tanklastwagens haftet für austretendes Heizöl aufgrund Undichtigkeit des Schlauchs
Schaden durch ausgetretenes Heizöl beruht auf Betrieb des Tanklastwagens
Tritt während des Entladens von Heizöl aufgrund einer Undichtigkeit des Verbindungsschlauchs Heizöl aus, wodurch die Straße und das Hausgrundstück des Bestellers beschädigt werden, so haftet dafür der Halter des Tanklastwagens gemäß § 7 Abs. 1 StVG. Denn der eingetretene Schaden ist dem Betrieb des Tanklastwagens zuzurechnen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Während einer Heizöllieferung im August 2006 trat aufgrund einer Undichtigkeit des Verbindungsschlauchs Heizöl aus. Das herausspritzende Heizöl beschädigte die Straße sowie das Hausgrundstück des Bestellers. Dieser klagte aufgrund dessen unter anderem gegen den Halter des Tanklastwagens auf Zahlung von Schadensersatz.... Lesen Sie mehr
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