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Donnerstag, 28. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Energiepreispauschale“ veröffentlicht wurden

Finanzgericht Münster, Beschluss vom 05.09.2023
- 11 K 1588/23 Kg (PKH) -

Energie­preis­pauschale kann beim Finanzgericht eingeklagt werden

Verklagt werden muss das Finanzamt und nicht der Arbeitgeber

Für Klagen betreffend die für 2022 auszuzahlende Energie­preis­pauschale sind die Finanzgerichte zuständig. Allerdings muss das Finanzamt und nicht der Arbeitgeber verklagt werden. Dies hat das Finanzgericht Münster in einem PKH-Verfahren entschieden.

Der Antragsteller hat seinen Arbeitgeber beim Finanzgericht Münster auf Auszahlung der Energiepreispauschale in Höhe von 300 € verklagt und für das Klageverfahren Prozesskostenhilfe beantragt.Das Finanzgericht Münster hat diesen Antrag abgelehnt. Dabei hat es zunächst ausgeführt, dass - jedenfalls für noch nicht ausgezahlte Energiepreispauschalen - der Rechtsweg zu den Finanzgerichten und nicht der Arbeitsrechtsweg eröffnet sei. Obwohl der Antragsteller eine andere Person auf Zahlung verklagt habe, liege eine abgabenrechtliche Streitigkeit vor, da für die Auszahlung der Energiepreispauschale nach § 120 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes... Lesen Sie mehr

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Arbeitsgericht Lübeck, Beschluss vom 01.12.2022
- 1 Ca 1849/22 -

Für Streit um Energiepauschale sind Finanzgerichte zuständig

Arbeitgeber erfüllt durch die Auszahlung der Energiepauschale weder eine arbeitsvertragliche Leistungspflicht noch eine ihm selbst durch den Gesetzgeber auferlegte Zahlungspflicht

Wer sich mit seinem Arbeitgeber über die Auszahlung der Energie­preis­pauschale streitet, muss dies vor dem Finanzgericht tun. Dies hat das Arbeitsgericht Lübeck entschieden und die Sache mit Beschluss an das schleswig-holsteinische Finanzgericht verwiesen.

Die Klägerin verlangt von ihrem Arbeitgeber die Auszahlung der Energiepreispauschale und zwar mit Klage vor dem Arbeitsgericht. Der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten sei eröffnet. Die Zahlung der Energiepreispauschale setze gemäß § 117 Einkommensteuergesetz (EStG) ein Arbeitsverhältnis voraus. Das EStG verpflichte den Arbeitgeber zur Auszahlung der Energiepauschale aus der abzuführenden... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Norderstedt, Beschluss vom 15.09.2022
- 66 IN 90/19 -

Pfändbarkeit der Energie­preis­pauschale

Einstufung der Pauschale als (vorzeitige) Steuererstattung

Die Energie­preis­pauschale gemäß § 112 ff EStG ist pfändbar. Sie ist als (vorzeitige) Steuererstattung einzustufen. Dies hat das Amtsgericht Norderstedt entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Über das Vermögen eines angestellten Zahnarztes war das Insolvenzverfahren eröffnet. Im August 2022 beantragte er, dass die Energiepreispauschale in Höhe von 300 € freigegeben wird. Er hielt die Pauschale für unpfändbar.Das Amtsgericht Norderstedt entschied gegen den Schuldner. Die Energiepreispauschale sei nicht freizugeben.... Lesen Sie mehr




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