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Sozialgericht Osnabrück, Urteil vom 02.08.2018
- 2 VE 10/17 -
Anspruch auf Elternrente nach Impfschaden des Kindes
Cerebrales Anfallsleiden als Todesursache vermutet
Ist ein Kind infolge eines Impfschadens verstorben, dann ist der Landschaftsverband verpflichtet, einer Mutter eine sogenannte Elternrente zu gewähren. Dies hat das Sozialgericht Osnabrück entschieden.
Im vorliegenden Fall ist die Klägerin Mutter eines 1964 geborenen und 2016 verstorbenen Sohnes. Dieser hatte im 2. Lebensjahr infolge einer Pockenschutzimpfung eine Gehirnentzündung erlitten, der als Hirnschaden mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von 100 % im Sinne der §§ 51 ff. Bundesseuchenschutzgesetz anerkannt wurde. Als Schädigungsfolgen wurden eine Hirnleistungsschwäche mit Sprechunfähigkeit, eine teilweise Lähmung aller Gliedmaßen sowie ein cerebrales Anfallsleiden anerkannt.Bis Januar 2015 wurde der Sohn (Geschädigter) durch seine Eltern gepflegt. Seitdem war er in einem Wohnheim für behinderte Menschen untergebracht.... Lesen Sie mehr
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