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Donnerstag, 18. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Elektrosmog“ veröffentlicht wurden

Finanzgericht Köln, Urteil vom 08.03.2012
- 10 K 290/11 -

Abschirmung von Elektrosmog steuerlich absetzbar

Im Erkrankungsfall hinreichend gerechtfertigten Kosten aller diagnostischen oder therapeutischen Verfahren absetzbar

Die Kosten für die Abschirmung einer Eigentumswohnung vor Hochfrequenzimmissionen können als außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommensteuer abgezogen werden. Dies entschied das Finanzgericht Köln.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls machte bei ihrer Steuererklärung Aufwendungen in Höhe von 17.075 Euro für die Anbringung einer Hochfrequenzabschirmung zum Schutz ihrer Eigentumswohnung vor Radio-, Fernseh- und Mobilfunkwellen geltend.Das Finanzamt lehnte die Berücksichtigung dieser Kosten als außergewöhnliche Belastungen ab, da kein amtsärztliches Gutachten über die Notwendigkeit der Maßnahme vorgelegt worden sei und es sich allenfalls um eine vorbeugende Maßnahme handele.Dies sah das Finanzgericht Köln anders und ließ den Abzug als Krankheitskosten zu. Zwangsläufig und damit steuerlich absetzbar... Lesen Sie mehr

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Finanzgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.04.2005
- 13 V 1/05 -

Kosten für Schutzmaßnahmen gegen Elektrosmog sind steuerlich nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen

Kosten für Schutzmaßnahmen gegen Elektrosmog sind steuerlich nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Dies entschied das Finanzgericht Baden-Württemberg durch Beschluss vom 14. April 2005.

Die Antragstellerin begehrte in ihrer Einkommensteuererklärung den Abzug der Aufwendungen für Schutzmaßnahmen gegen Mobilfunkwellen einer Mobilfunkanlage als außergewöhnliche Belastung (Krankheitskosten). Sie vertrat die Auffassung, ein vor der Ausführung der Schutzmaßnahmen erstelltes amtsärztliches Attest über deren Notwendigkeit sei nicht erforderlich. Die Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen... Lesen Sie mehr




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