die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Elektroinstallationen“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Neukölln, Urteil vom 15.06.2012
- 2 C 340/11 -
Halten von drei Frettchen stellt keine erlaubnisfreie Kleintierhaltung dar
Unpünktliche Mietzahlungen und eigenmächtige Elektroinstallationen berechtigen zu einer fristlosen Kündigung
Hält der Mieter einer Wohnung Frettchen und lässt sie frei herumlaufen, führt er eigenmächtig Elektroinstallationen durch und zahlt er seine Miete wiederholt nicht pünktlich, so berechtigt dies den Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietvertrags. Dies hat das Amtsgericht Neukölln entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall begehrte der Kläger die Räumung und Herausgabe der vom Beklagten gemieteten Wohnung. Der Beklagte zahlte seine Miete wiederholt unpünktlich. Laut Mietvertrag musste die Miete bis zum 3. eines jeden Monats eingegangen sein. Weiterhin hielt er in seiner Wohnung Frettchen, die er auch frei herumlaufen ließ. Dies hatte ihm der Kläger nicht genehmigt. Außerdem verlegte der Beklagte eigenmächtig und unfachmännisch Elektroleitungen. Dies veranlasste den Kläger zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses.Das Amtsgericht Neukölln entschied zu Gunsten des Klägers. Ihm habe gemäß § 546 Abs. 1 BGB der Räumungs-... Lesen Sie mehr