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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Elektro- und Elektronikgerätegesetz“ veröffentlicht wurden

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26.11.2009
- BVerwG 7 C 20.08 -

BVerwG: Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten müssen auch fremde Altgeräte auf eigene Kosten entsorgen

Elektro- und Elektronikgerätegesetz ist rechtmäßig

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz verpflichtet die Hersteller derartiger Geräte zu Recht, die auf den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger bereitgestellten und mit Altgeräten gefüllten Behältnisse auf eigene Kosten zurückzunehmen und zu entsorgen, auch soweit diese fremde Altgeräte enthalten. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

Die Klägerin ist bei der beklagten Stiftung Elektro-Altgeräte Register als Herstellerin von Elektrogeräten, nämlich bestimmter hochwertiger elektronischer Kommunikationsgeräte, registriert. Die Stiftung organisiert als "Gemeinsame Stelle" sämtlicher Hersteller deren Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte, die von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern auf ihren kommunalen Sammelstellen in fünf verschiedenen Gruppen in Containern gesammelt werden. Die weitere Entsorgung dieser Altgeräte ist ebenso wie das Abholen gefüllter und das Bereitstellen leerer Container nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz Aufgabe der Hersteller.... Lesen Sie mehr

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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 21.02.2008
- BVerwG 7 C 43.07 -

BVerwG: Sportschuh mit elektronischer Fersendämpfung ist kein Elektrogerät

Rücknahmeverpflichtung des Elektro- und Elektronikgesetzes gilt nicht

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass das Elektro- und Elektronikgerätegesetz mit den darin geregelten Herstellerpflichten nicht für einen Sportschuh mit elektronischer Fersendämpfung gilt. Der Turnschuh mit einem Magnetsensor muss daher nicht wie Elektroschrott entsorgt werden.

Die Klägerin stellt einen Sportschuh mit elektronischer Fersendämpfung her. Dessen Dämpfung passt sich beim Laufen automatisch dem Gewicht des Läufers und dem jeweiligen Untergrund an. Dabei wird der modifizierte Härtegrad der Dämpfung mit Hilfe eines Sensors, eines Magneten und eines motorbetriebenen Kabelsystems durch einen kleinen Computer geregelt. Die Beklagte hält die elektronische... Lesen Sie mehr




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