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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „elektrischer Türöffner“ veröffentlicht wurden

Landgericht Berlin, Urteil vom 10.07.1998
- 64 S 21/98 -

Nicht funktionierende Klingel- und Türöffnungsanlage, fehlender Keller, 1 qm großer Wasserfleck, fehlende Teppichleisten und Reparaturarbeiten im Bad rechtfertigen eine Mietminderung

Minderung der Bruttokaltmiete

Ist die Klingel- und Türöffnungsanlage funktionsunfähig, fehlt der Keller, befindet sich vor dem Bad ein 1 qm großer Wasserfleck, fehlen die Teppichleisten und werden drei Tage lang Reparaturarbeiten im Bad ausgeführt, so berechtigt dies den Mieter zu einer Mietminderung. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Der Mieter einer Wohnung minderte aus verschiedenen Gründen seine Miete. Die Vermieter akzeptierten das Minderungsrecht nicht und klagten auf Zahlung der ausstehenden Miete.Das Landgericht Berlin entschied gegen die Vermieter. Dem Mieter habe aufgrund folgender Mängel ein Minderungsrecht zugestanden:Hinsichtlich der defekten Klingel- und Türöffnungsanlage sei nach Auffassung des Landgerichts eine Minderung von 5 % angemessen gewesen. Denn es sei zu berücksichtigen gewesen, dass der Mieter im Dachgeschoss gewohnt habe und die Wohnung ohne eine derartige Anlage... Lesen Sie mehr

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Landgericht Berlin, Urteil vom 02.12.1991
- 67 S 364/91 -

Defekte Gegensprechanlage: 5 % Mietminderung zulässig

Weitere geltend gemachte Mängel für Mietminderung zu gering

Bei einem Ausfall der Gegensprechanlage und des elektronischen Türöffners kann ein Mieter die Miete um 5 % mindern. Dies entschied das Landgericht Berlin.

Im zugrunde liegenden Streitfall klagte ein Mieter vor dem Landgericht Berlin, da seine Wohnung diverse Mängel aufwies. Der Mieter beanstandete neben einer ausgefallenen Treppenhausbeleuchtung, einem ausgefallenen elektrischen Türöffner und Türschließer und zahlreicher anderer Mängel unter anderem auch den Ausfall der Gegensprechanlage in seiner Wohnung.Das Landgericht... Lesen Sie mehr




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