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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Einzelbetten“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Hannover, Urteil vom 23.03.2018
- 442 C 12227/17 -
Zimmer mit Einzelbetten und Couch anstatt zwei Schlafzimmer mit Doppelbetten stellt Reisemangel dar
Frustration über Reisemangel und dessen Folgen begründet kein Schadensersatzanspruch
Werden drei Reisenden anstatt der gebuchten zwei separaten Schlafzimmer mit Doppelbetten ein Zimmer mit zwei Einzelbetten und einer Couch zugewiesen, stellt dies einen Reisemangel dar. Die Frustration über den Reisemangel und dessen Folgen begründet keinen Schadensersatzanspruch. Dies hat das Amtsgericht Hannover entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Familienvater hatte für sich und seine Ehefrau, den beiden Kindern und der Schwiegermutter bei einer Reiseveranstalterin eine Reise auf ein Atoll gebucht. Die Kinder und die Schwiegermutter sollten in einem Apartment, bestehend aus zwei Schlafzimmern mit jeweils einem Doppelbett, untergebracht werden. Vor Ort erhielten sie aber ein Zimmer mit zwei Einzelbetten und einer Couch. Aufgrund dessen machte der Familienvater nach dem Urlaub eine Reisepreisminderung geltend. Zudem beanspruchte er Schadensersatz, weil er von der ganzen Situation genervt war. Die Kinder beklagten sich nämlich über das laute Schnarchen... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Mönchengladbach, Urteil vom 24.04.1991
- 5a C 106/91 -
Stellungsproblem (der Betten): Unharmonischer Intimverkehr als Reisemangel - Besondere Beischlafgewohnheiten
Zwei Einzelbetten statt eines Doppelbettes im Hotelzimmer sind kein Reisemangel
Wer statt eines Doppelbettes in seinem Hotelzimmer zwei Einzelbetten vorfindet und meint, aufgrund dieses Umstands keinen harmonischen Intimverkehr haben zu können, kann nicht den Reisepreis mindern. Dies gilt erst Recht, wenn dem "Reisemangel" selbst abgeholfen werden kann. Außerdem gäbe es alternative Beischlafgewohnheiten, die in einem Einzelbett ausgeführt werden könnten, entschied das Amtsgericht Mönchengladbach.
Im zugrunde liegenden Fall hatte der Kläger bei der Beklagten für sich und seine Lebensgefährtin eine Urlaubsreise nach Menorca für 3.078,- DM gebucht. Geschuldet war die Unterbringung in einem Doppelzimmer mit Doppelbett.Der Kläger trug vor Gericht vor, nach der Ankunft habe er feststellen müssen, dass es in dem ihm zugewiesenen Zimmer kein Doppelbett gegeben... Lesen Sie mehr
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