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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.02.2022
- 6 A 2766/20 -
Verwirkung des Rechts auf Überprüfung einer dienstlichen Beurteilung nach mehr als 16 Monate nach Bekanntgabe der Beurteilung
Beamter setzt Anschein nichts gegen Beurteilung zu unternehmen
Das Recht zur Überprüfung einer dienstlichen Beurteilung ist nach mehr als 16 Monate nach Bekanntgabe der Beurteilung verwirkt. Der Beamte setzt durch seine Untätigkeit den Anschein, nichts gegen die Beurteilung unternehmen zu wollen. Dies hat das Oberlandesgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2017 erhielt ein Polizeibeamter eine dienstliche Beurteilung. Dagegen erhob der Beamte im Februar 2019 vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf Klage.Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies die Klage als unzulässig ab. Der Kläger habe sein Recht auf Überprüfung der dienstlichen Beurteilung verwirkt. Für den Zeitpunkt der Verwirkung sei auf die Jahresfrist des § 58 Abs. 2 VwGO abzustellen. Es liege im Interesse des Beamten und des Dienstherrn, Beförderungs- und Verwendungsentscheidungen nicht übermäßig lange durch Unsicherheiten zu belasten. Zudem werde die Überprüfung individueller... Lesen Sie mehr
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