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Freitag, 6. Dezember 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „einsteigen“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 04.03.2014
- I-1 U 101/13 -

Kollision eines Pkw mit offener Autotür: Vater haftet für offen gelassene Autotür während Anschnallens seiner Tochter

Unfall beim Ein- oder Aussteigen begründet Vermutung für Sorgfalts­pflicht­verletzung des Ein- oder Austeigenden

Lässt ein Autofahrer auf der Fahrerseite die hintere Tür seines geparkten Pkw bis zum Anschlag offen, um seine Tochter auf dem Rücksitz anzuschnallen, und stößt ein vorbeifahrender Pkw mit der offenen Tür zusammen, so begründet dies eine Haftung des Autofahrers. Denn insofern wird vermutet, dass der Autofahrer gegen die Sorgfaltspflicht aus § 14 Abs. 1 StVO verstoßen hat. Dem Fahrer des vorbeifahrenden Pkw ist kein Mitverschulden anzulasten, wenn für ihn die Gefahrensituation verkehrsbedingt nicht rechtzeitig erkennbar war. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall kam es im Oktober 2012 zu einem Verkehrsunfall als eine Pkw-Fahrerin gegen eine offene Autotür eines geparkten Fahrzeugs stieß. Der Fahrzeugbesitzer hatte die auf der Fahrerseite befindliche hintere Tür bis zum Anschlag offen gehabt, um auf dem Rücksitz seine Tochter anzuschnallen. Er machte für den Unfall die Pkw-Fahrerin verantwortlich und klagte daher auf Zahlung von Schadenersatz. Diese wehrte sich gegen die Klage. Sie führte aus, dass das Fahrzeug des Klägers direkt hinter einer engen Kurve geparkt war und sie daher die offene Tür nicht rechtzeitig habe bemerken können. Das Landgericht Duisburg gab der Schadenersatzklage... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 20.09.2013
- 331 C 12987/13 -

Autofahrer muss beim Ein- und Aussteigen Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausschließen können

Bei Schädigungen anderer Verkehrsteilnehmer beim Öffnen und Schließen der Autotür spricht Beweis des ersten Anscheins für fahrlässige Sorg­falts­pflicht­verletzung des Ein- und Aussteigenden

Nach dem ersten Anschein ist derjenige, der zum Einsteigen die Fahrzeugtür öffnet, Schuld an einem dadurch ausgelösten Unfall. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.

Im zugrunde liegenden Fall kam es am 1. August 2012 auf der Ottobrunner Straße in München zu einem Verkehrsunfall. Die Ehefrau des Klägers, auf den das Fahrzeug zugelassen war, hatte das Fahrzeug am rechten Fahrbahnrand in einer Parkbucht abgestellt. Es herrschte stockender Verkehr. Während neben dem Pkw gerade ein LKW auf der rechten Fahrspur stand, stieg sie an der Fahrertür ein.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 11.06.2013
- 415 C 3398/13 -

Pkw-Stellplätze dürfen in kompletter Breite genutzt werden

Mittig parken nicht erforderlich / Kein Verstoß gegen Rücksichtnahmegebot solange innerhalb der Grenzen des eigenen Parkplatzes geparkt wird

Der Inhaber eines Stellplatzes darf diesen in seiner kompletten Breite ausnutzen. Er darf sein Auto auch dann auf der rechten Hälfte parken, wenn dies dem Nutzer der danebenliegenden Parkfläche das Einsteigen erschwert. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.

In dem vorzuliegenden Fall parkte die Klägerin gewöhnlich ihren Opel Corsa auf dem Stellplatz, der zu ihrer Wohnung gehört. Der Stellplatz links neben ihr war an die beklagte Renault Kangoo-Fahrerin vermietet. Von Zeit zu Zeit stellte diese ihren Renault nicht mittig auf der Parkfläche, sondern eher auf der rechten Hälfte ab. Dies störte die Klägerin. Sie werde dadurch beim Einsteigen... Lesen Sie mehr