wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Mittwoch, 24. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Einladungs-E-Mail“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Leipzig, Urteil vom 18.07.2014
- 107 C 2154/14 -

Einladung zur Fachtagung mittels E-Mail kann unzulässige Werbung darstellen

Unzulässige Werbung per E-Mail für Fachveranstaltung an Rechtsanwalt / Einmalige Zusendung einer Werbemail begründet Unter­lassungs­anspruch

Wird einem Rechtsanwalt ohne dessen Einwilligung per E-Mail eine Einladung zu einer Fachtagung zugesandt, so stellt dies eine unzulässige Werbung dar. Dem Anwalt steht daher ein Unter­lassungs­anspruch zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Leipzig hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2013 erhielt ein Rechtsanwalt per E-Mail eine Einladung zu einer Fachtagung zum Thema Patientenrecht. Der Anwalt sah darin eine unzulässige Werbung und erhob gegen den Veranstalter der Tagung Klage auf Unterlassung. Zudem verlangte er Auskunft darüber, woher der Veranstalter die E-Mail-Adresse entnommen hat. Der Veranstalter teilte dem Rechtsanwalt daraufhin mit, dass er die E-Mail-Adresse aus den veröffentlichten Angaben im Internet erfahren hat. Den Unterlassungsanspruch wies er jedoch zurück. Seiner Meinung nach habe es sich bei der Einladungsmail nicht um eine Werbemail gehandelt. Zudem... Lesen Sie mehr

Kammergericht Berlin, Urteil vom 24.01.2014
- 5 U 42/12 -

Einladungsmail aufgrund Facebook-Funktion "Freunde finden" stellt belästigende und somit unerlaubte Werbung dar

Tell-a-friend-Funktion: "Freunde finden"-Funktion verschleiert werbenden Charakter und verstößt gegen den Datenschutz

Die über die Facebook-Funktion "Freunde finden" verschickte Einladungsmail ist Werbung. Wird sie ohne Einverständnis des Adressaten zugeschickt, so stellt dies eine unzumutbare Belästigung im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG dar. Zudem verstößt die Funktion gegen den Wettbewerb, da sie den werbenden Charakter verschleiert und gegen den Datenschutz verstößt. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Verbraucherschutzverband klagte im April 2011 gegen die Facebook-Funktion "Freunde finden". Über diese Funktion kann der Nutzer im Rahmen seiner Registrierung bei Facebook herausfinden, ob seine Freunde schon bei Facebook angemeldet sind. Dazu wird das E-Mail-Konto des Nutzers durchsucht. Werden dabei E-Mail-Adressen gefunden, deren Inhaber... Lesen Sie mehr