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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „eingeengte“ veröffentlicht wurden
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.10.2021
- 8 B 994/21 -
Keine Rückschnittsverpflichtung bei Verbleib einer Fahrbahnbreite von drei Metern
Breite von drei Metern ausreichend für Fahrzeugverkehr
Wird die Fahrbahnbreite einer Straße aufgrund eines Überwuchses auf drei Meter eingeengt, besteht keine Notwendigkeit für eine Rückschnittsverpflichtung gegenüber dem Grundstückseigentümer. Denn eine Breite von drei Metern ist für den Fahrzeugverkehr ausreichend. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2021 erging gegen einen Grundstückseigentümer in Nordrhein-Westfalen eine Rückschnittsverpflichtung, weil wegen eines von seinem Grundstück ausgehenden Überwuchses die Fahrbahnbreite einer angrenzenden Straße auf drei Meter eingeengt wurde. Gegen die Ordnungsverfügung erhob der Grundstückseigentümer Klage und beantragte zudem Eilrechtsschutz.Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wies den Antrag auf Eilrechtsschutz ab. Es erachtete die Rückschnittsverpflichtung als voraussichtlich rechtmäßig. Denn durch den Überwuchs sei die Straße für Kraftfahrzeuge nicht mehr ohne Weiteres... Lesen Sie mehr
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Landgericht Köln, Urteil vom 11.09.2013
- 7 O 431/10 -
Kollision mit Seitenklappe eines Bierwagens: Halter des Bierwagens haftet für Unfall aufgrund in Straßenraum hineinragender Seitenklappe
Wesentliche Unfallursache durch in Straßenraum hineinragender Seitenklappe
Ragt die Seitenklappe eines Bierwagens in den Straßenraum hinein und kommt es daher zu einer Kollision mit einem Bus, so haftet dafür der Halter des Bierwagens. Denn die in den Straßenraum hineinragende Seitenklappe stellt eine wesentliche Unfallursache dar. Dies hat das Landgericht Köln entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Am Karnevalssonntag des Jahres 2007 stand ein Bierwagen auf einem Bürgersteig vor einer Gaststätte. Diese lag wiederum unmittelbar an einer Kreuzung. Die linke Seitenklappe des Bierwagens war geöffnet, so dass sie etwa einen Meter in den Straßenraum hineinragte. Ein abbiegender Bus stieß gegen die Seitenklappe und verursachte dadurch einen... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 09.01.2014
- 4 U 405/12 -
Kollision zweier Fahrzeuge an Engstelle: Unaufklärbarkeit des Unfallhergangs begründet Haftungsanteil von je 50 %
Unklarheit über genau Kollisionsstelle und gefahrene Geschwindigkeit begründete hälftige Schadensteilung
Kommt es an einer Engstelle auf einer Straße zu einer Kollision zwischen zwei Fahrzeugen und lässt sich der Unfallhergang, insbesondere der Kollisionsort und die gefahrene Geschwindigkeit, nicht feststellen, so haften beide Autofahrer je zur Hälfte. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2010 kam es zu einer Kollision zwischen einem BMW-Fahrer und dem Fahrer eines Mercedes Sprinter. Am Unfallort war die Straße durch am Fahrbahnrand geparkte Autos verengt gewesen. Der Sprinter-Fahrer meinte nunmehr, der BMW-Fahrer hätte, bevor er an dem Hindernis vorbeifahren wollte, auf den Gegenverkehr warten müssen. Dies habe... Lesen Sie mehr
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Landgericht Osnabrück, Urteil vom 02.06.2006
- 5 O 1098/06 -
Überholen trotz unklarer Verkehrslage - Zu den Haftungsquoten bei einem Verkehrsunfall
Überholender PKW-Fahrer ging "erhebliches Risiko" ein
Überholt ein Pkw-Fahrer einen Sattelschlepper bei unklarer Verkehrslage und wird dadurch ein Unfall verursacht, mindert dies die Höhe des zu erstattenden Unfallschadens am Pkw. Dies hat das Landgericht Osnabrück entschieden.
Der aus Essen stammende Kläger befuhr am 28.9.2005 die linke Fahrspur der BAB 1 in Osnabrück. In einer Baustelle waren die Fahrspuren verengt; die Breite der rechten Fahrbahn betrug 3,00 Meter. In dieser Situation versuchte der Kläger einen auf der rechten Spur fahrenden Militär-Sattelschlepper mit einer Breite von 2,95 m zu überholen. Dabei kam es zu einer Berührung der Fahrzeuge.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Hof, Entscheidung vom
- 16 C 465/00 -
Überholer trägt Teil seines Schadens
Autobahnbaustelle wurde zum Verhängnis
Knapp 2.000,00 DM seines Schadens und 3/5 der Prozesskosten muss ein PKW Fahrer aus Bayreuth selbst tragen, weil er in einer Autobahnbaustelle bei eingeengter Fahrbahn überholt hat.
Der Kläger fuhr auf der linken Fahrspur der Autobahn. Vor ihm auf der rechten Spur bewegte sich ein LKW mit Hänger. Am Baustellenbeginn wurden die Fahrstreifen eingeengt und auf die Gegenfahrbahn übergeleitet. In diesem Überleitungsbereich überholte der Kläger. Vermutlich auf Grund der vorhandenen Fahrbahnunebenheiten kam in diesem Moment der Hänger des überholten LKW leicht ins Schlingern... Lesen Sie mehr
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