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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 21.06.2018
- I ZB 58/17 -
BGH: Besorgnis der Befangenheit bei Beschäftigung der Ehefrau des Richters bei Rechtsanwalt des Prozessgegners
Begründete Befürchtung der Einflussnahme auf Richter
Ist die Ehefrau des Richters eines Prozesses beim Rechtsanwalt des Prozessgegners beschäftigt und duzen sich der Richter und der Anwalt, so besteht die begründete Befürchtung der Einflussnahme auf den Richter. Er kann deshalb wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2017 musste das Kammergericht Berlin im Rahmen einer Beschwerde über ein Zwangsvollstreckungsverfahren entscheiden. Der vorsitzende Richter wurde dabei von der Schuldnerin wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Hintergrund dessen war, dass die Ehefrau des Vorsitzenden beim Rechtsanwalt der Gegenseite beschäftigt war. Zudem duzten sich der Richter und der Anwalt. Eine persönliche oder freundschaftliche Beziehung gab es aber nicht. Beide haben sich nur einmal im Jahr auf der Weihnachtsfeier der Anwaltskanzlei getroffen.Das Kammergericht Berlin lehnte den Ablehnungsantrag... Lesen Sie mehr
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