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Freitag, 19. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Eigenschaftsirrtum“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27.04.2017
- 1 U 166/14 -

Mängel an neu errichtetem Haus rechtfertigen keine Anfechtung des Werkvertrags

Mängelrechte des Werkvertragsrechts schließen Anfechtung aus

Liegt an einem neu errichteten Haus ein Mangel vor, so rechtfertigt dies nicht die Anfechtung des Werkvertrags wegen Eigenschaftsirrtums durch den Auftraggeber. Denn die Mängelrechte des Werkvertragsrechts gemäß § 634 BGB schließen das Anfechtungsrecht gemäß § 119 Abs. 2 BGB aus. Dies hat das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall erklärte der Auftraggeber nach Fertigstellung des Hauses gegenüber der Auftragnehmerin die Anfechtung des Werkvertrags und verlangte die Rückzahlung der geleisteten Zahlungen. Er stützte die Anfechtung darauf, dass der Energieverbrauch des Hauses höher liege als ihm von der Auftragnehmerin zugesichert worden sei. Es liege somit ein Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft des Hauses im Sinne von § 119 Abs. 2 BGB vor. Da die Auftragnehmerin sich weigerte zu zahlen, erhob der Auftraggeber Klage.Das Landgericht Kiel wies die Zahlungsklage ab. Seiner Ansicht nach habe... Lesen Sie mehr




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