wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 16. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Eichung“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Osnabrück, Urteil vom 28.06.2023
- 1 A 52/22 und 1 A 68/22 -

VG Osnabrück weist Klagen von Lebensmittelmarkt-Betreibern wegen Zwangsbons ab

E- Bons bei Waagen-Kassen-Systeme unzulässig

Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat die Klagen zweier Betreiber von Lebensmittelmärkten anlässlich der Verweigerung der Eichung von Waagen-Kassen-Systemen in den Märkten und eichrechtlicher Beanstandungen dieser Systeme durch den beklagten Landesbetrieb für Mess- und Eichwesen Niedersachsen (MEN) abgewiesen.

In den Märkten wurde bei Prüfungen ihrer Waagen-Kassen-Systeme festgestellt, dass ein Programm installiert worden war, das den kundenseitigen Verzicht auf einen ausgedruckten Bon und stattdessen die Wahl eines Digitalbons zuließ. Daraufhin verweigerte der MEN die Eichung der Waagen-Kassen-Systeme, beanstandete diese und forderte die Inhaber der Märkte auf, die Mängel abzustellen. Es müsse zwingend ein physischer Bon ausgegeben werden (sog. Zwangsbon). Ein Verzicht hierauf durch den Kunden und die Ausgabe eines digitalen Bons anstelle des physischen Bons seien nicht zulässig. Anlässlich der Eichverweigerungen und der Beanstandungsbescheide haben... Lesen Sie mehr

Werbung

Verwaltungsgericht Münster, Urteil vom 10.09.2010
- 7 K 670/07 und 7 K 2075/06 -

VG Münster: Gewichtsprüfung von Broten in einer Bäckerei darf nicht "sortenrein" erfolgen

Bei Prüfverfahren müssen ausschließlich Brote gleichen Nenngewichts ohne Differenzierung nach der Sorte zu einer Charge zusammengefasst werden

Die Gebühren für die amtliche Überprüfung des Gewichts von Brotwaren in Bäckereien dürfen nicht an die Prüfungen einzelner Brotsorten anknüpfen, sondern sind anhand einer zusammenfassenden Prüfung von Broten mit der gleichen Gewichtsangabe zu berechnen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Münster.

Im zugrunde liegenden Fall hatte im März 2006 der Landesbetrieb Mess- und Eichwesen Nordrhein-Westfalen Überprüfungen von Brotwaren im Hauptbetrieb sowie einer Filiale einer Bäckerei in Münster vorgenommen und hierfür Gebühren in Höhe von 487,- Euro bzw. 258,60 Euro in Rechnung gestellt. Dabei wurden die Überprüfungen so vorgenommen, dass die Brote nicht nur nach Gewichtsklasse, sondern... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.01.2007
-  7 A 11084/06.OVG -

Gemeinde muss keine Eichgebühr für Radargerät zahlen

Eine Gemeinde muss dem Land für die Eichung von Messgeräten zur Überwachung des Straßenverkehrs keine Gebühren zahlen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Die Stadt Kaiserslautern überwacht in ihrem Gebiet den Straßenverkehr mit stationären Radaranlagen und ahndet Geschwindigkeitsüberschreitungen der Verkehrsteilnehmer. Für die notwendige Eichung der Geräte erhob die Eichbehörde eine Gebühr in Höhe von 4.347,00 €. Auf die Klage der Stadt hat das Verwaltungsgericht Neustadt den Gebührenbescheid aufgehoben. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte... Lesen Sie mehr

Werbung

Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 13.07.2006
- 4 K 157/06.NW -

Gebührenerhebung für Eichung von Geschwindigkeitsmessanlagen unzulässig

Das Landesamt für Mess- und Eichwesen kann von der Stadt Kaiserslautern keine Gebühren für die Eichung ihrer Geschwindigkeitsmessanlagen verlangen. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden.

Die Stadt Kaiserslautern überwacht in ihrem Stadtgebiet den fließenden Verkehr mit Hilfe stationärer Geschwindigkeitsmessanlagen und ahndet die Geschwindigkeitsübertretungen von Verkehrsteilnehmern. Die Eichdirektion Rheinland-Pfalz nahm an mehreren dieser Geräte die notwendige Eichung (Prüfung des Sensorenbereiches in der Fahrbahn) vor, wofür der Stadt Gebühren in Höhe von insgesamt... Lesen Sie mehr




Werbung