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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Duschzeiten“ veröffentlicht wurden

Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 21.02.1991
- 2 Z 7/91 -

Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft kann nächtliches Duschen verbieten

Unangemessene Beeinträchtigung liegt nicht vor

Eine Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft kann das Duschen und Baden in der Zeit von 23 Uhr bis 5 Uhr durch die Hausordnung verbieten. Darin liegt keine unangemessene Benachteiligung einzelner Wohnungseigentümer. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Oberlandesgerichts hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall beschloss eine Wohnungseigentümerversammlung als Ergänzung zur Hausordnung, dass "das Baden und Duschen in der Zeit von 23 Uhr bis 5 Uhr nicht gestattet" sei. Eine Wohnungseigentümerin wollte sich dies nicht verbieten lassen und klagte gegen den Beschluss. Sie verlangte zudem für sich eine Ausnahme von der Regelung.Das Bayerische Oberlandesgericht entschied gegen die klägerische Wohnungseigentümerin. Die Eigentümerversammlung habe die Duschzeiten zu Recht beschränken dürfen. Abzuwägen sei das Grundrecht der Klägerin auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG) und das nach derselben... Lesen Sie mehr




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