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Samstag, 20. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Duschwasser“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Stuttgart, Urteil vom 14.02.2020
- 32 C 1562/19 -

Recht zur Mietminderung bei undichter Duschkabine und Beschädigung einer Wand im Schlafzimmer

Mietminderung von 10 bzw. 5 % der Bruttomiete

Ist eine Duschkabine undicht, so dass erhebliche Wassermengen austreten, so rechtfertigt dies eine Mietminderung von 10 % der Bruttomiete. Die Beschädigung einer Wand im Schlafzimmer in der Größe von zwei DIN A4-Seiten mit herausbröckelndem Putz rechtfertigt eine Mietminderung von 5 % der Bruttomiete. Dies hat das Amtsgericht Stuttgart entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Seit Mai 2017 minderten die Mieter einer Wohnung in Stuttgart ihre Miete um 10 %, da die Duschkabine undicht war und es deshalb zu erheblichem Austritt von Wasser kam. Bei der Reparatur der Duschkabine im Juni 2018 wurde die Wand im Schlafzimmer in einem Umfang von zwei DIN A4-Seiten beschädigt. Aufgrund der Beschädigung bröckelte Putz von der Wand. Die Mieter nahmen dies zum Anlass die Miete um 5 % zu mindern. Die Vermieter hielten die Mietminderungen für unzulässig, kündigten daher das Mietverhältnis wegen Mietrückständen und erhoben schließlich Klage auf Räumung und Herausgabe der Wohnung.... Lesen Sie mehr

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Landgericht München I, Urteil vom 30.04.2009
- 26 O 19450/08 -

Aus undichter Duschwanne ausgetretendes Duschwasser stellt keinen versicherten Leitungs­wasser­schaden dar

Gebäudeversicherung zur Leistungs­verweigerung berechtigt

Tritt aufgrund einer Undichtigkeit der Duschwanne Duschwasser in das Mauerwerk ein und verursacht dort einen Wasserschaden, so besteht kein Anspruch auf Versicherungsschutz durch die Gebäudeversicherung. Denn das Wasser ist nicht bestimmungswidrig aus Zu- und Ableitungsrohren der Dusche ausgetreten. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts München I hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchte ein Hauseigentümer seine Gebäudeversicherung, da Duschwasser nach dem Duschen durch Haarrisse in der Duschwanne in die Wände und den Boden eingedrungen war und dort einen Wasserschaden verursachte. Die Versicherung hielt den Schaden für nicht versichert und weigerte sich daher eine Schadensregulierung vorzunehmen. Der Hauseigentümer erhob daraufhin Klage.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Aachen, Urteil vom 10.07.2013
- 109 C 19/13 -

Kein Anspruch auf Versicherungsschutz bei Wasserschaden aufgrund durch undichte Fuge ins Mauerwerk eingedrungenes Duschwasser

Kein bestimmungswidriges Austreten von Leitungswasser

Gerät aufgrund einer undichten Fuge am Übergang zwischen Wandfliesen und Duschtasse Wasser in das Mauerwerk und verursacht einen Wasserschaden, so besteht kein Anspruch auf Versicherungsschutz durch die Gebäudeversicherung. Denn in diesem Fall liegt kein bestimmungswidriger Austritt von Leitungswasser und somit kein versicherter Leitungs­wasserschaden vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Aachen hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2011 kam es in einer Eigentumswohnung zu einem Wasserschaden, da aufgrund einer undichten Fuge am Übergang zwischen den Wandfliesen und der Duschtasse in der Dusche benutztes Wasser in das Mauerwerk eindrang. Die Hausverwaltung beanspruchte aufgrund dessen die Gebäudeversicherung. Diese weigerte sich jedoch den Schaden zu regulieren,... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 22.12.2009
- 7 U 196/07 -

Versicherter Leitungs­wasser­schaden bei aus Duschkabine ausgetretenen Duschwassers

Versicherung zur Schadensregulierung verpflichtet

Tritt Duschwasser bestimmungswidrig aus der Duschkabine aus und führt dies zu einem Schaden, so liegt ein versicherter Leitungs­wasser­schaden vor. Die Versicherung ist in diesem Fall zur Regulierung des Schadens verpflichtet. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchte ein Hauseigentümer seine Versicherung wegen eines Wasserschadens. Dazu soll es nach seinen Angaben gekommen sein, weil aufgrund einer Undichtigkeit in der Duschkabine Duschwasser hinter die Fliesen gelaufen sei. Die Versicherung hielt die Angaben des Hauseigentümers für reine Spekulation und verweigerte daher eine Schadensregulierung. Der... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 27.09.2001
- 42 C 9839/01 -

Wohn­gebäude­versicherung muss für Schäden durch undichte Silikonfuge in Wand und Decke eingetretenes Duschwasser aufkommen

Bestimmungswidriges Austreten von Leitungswasser im Sinne der Versicherungs­bedingungen

Tritt Duschwasser aufgrund einer undichten Silikonfuge in die dahinterliegende Wand und Decke und verursacht dadurch einen Schaden, so muss dafür die Wohn­gebäude­versicherung aufkommen. Denn in diesem Fall liegt ein bestimmungswidriger Austritt von Leitungswasser aus einer sonstigen mit dem Rohrsystem verbundenen Einrichtung vor. Dies hat das Amtsgericht Düsseldorf entschieden.

In dem zugrunde liegenden Sachverhalt ist durch eine undichte Silikonfuge Duschwasser in die dahinterliegende Wand und Decke zwischen dem 1. Obergeschoss und dem Dachgeschoss gelaufen und hat dort einen Schaden verursacht. Die Hauseigentümerin beanspruchte aufgrund dessen ihre Wohngebäudeversicherung, die jedoch eine Schadensregulierung ablehnte. Ihrer Meinung nach habe kein versicherter... Lesen Sie mehr



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