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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „doppelte Anrechnung“ veröffentlicht wurden
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 09.09.2021
- 2 C 1.20, 2 C 4.20, 2 C 14.20, 2 C 16.20, 2 C 34.20 und 2 C 35.20 -
Doppelte Anrechnung von Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung bei Berufssoldaten als ruhegehaltfähige Dienstzeit
Doppelte Berücksichtigung dieser Zeiten bei der Ruhegehaltfähigkeit auf Höchstruhegehaltssatz gedeckelt
Während einer Auslandsverwendung im Rahmen internationaler Einsätze der Bundeswehr geleistete Dienstzeiten von Berufssoldaten können bei der Berechnung ihrer ruhegehaltfähigen Dienstzeit auch dann doppelt zu berücksichtigen sein, wenn sie vor dem 1. Dezember 2002 absolviert worden sind. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Die Kläger waren Berufssoldaten der Bundeswehr. Sie traten zwischen 2008 und 2018 in den Ruhestand. Ihre Anträge, von ihnen während Auslandsverwendungen vor Dezember 2002 geleistete Dienstzeiten bei der Berechnung ihrer ruhegehaltfähigen Dienstzeit doppelt zu berücksichtigen, lehnte die Beklagte ab. In den dagegen geführten Gerichtsverfahren verpflichteten die Oberverwaltungsgerichte die Beklagte, über die Anträge der nach dem 13. Dezember 2011 in den Ruhestand getretenen Berufssoldaten erneut zu entscheiden. Die Klage des bereits 2008 in den Ruhestand getretenen Berufssoldaten ist dagegen im Berufungsverfahren ohne Erfolg geblieben.... Lesen Sie mehr