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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22.02.2002
- BVerwG 6 C 11.01 -
Verleihung des Titels "Diplom-Jurist"
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Hochschulen bundesrechtlich nicht verpflichtet sind, die rechtlichen Grundlagen dafür zu schaffen, dass Studierenden der Rechtswissenschaften, die die erste Staatsprüfung in der Vergangenheit bestanden haben (Altfälle), der Titel "Diplom-Jurist" verliehen wird.
Der Kläger studierte an der Universität des Saarlandes Rechtswissenschaften und bestand im Dezember 1991 die erste juristische Staatsprüfung. Er unterzog sich der Referendarausbildung nicht, sondern war in der Versicherungswirtschaft tätig. Im Jahr 1997 beantragte er vergeblich bei der Universität, ihm den Hochschulgrad "Diplom-Jurist" zu verleihen. Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hielt es für rechtswidrig, dass die Universität die für die Diplomierung erforderliche Satzung nicht erlassen hat. Die Revision der Universität hatte Erfolg.Das Berufsbild des Juristen wird bislang geprägt durch den erfolgreichen Abschluss eines rechtswissenschaftlichen... Lesen Sie mehr
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