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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „digitales Fernsehen“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Berlin-Lichtenberg, Urteil vom 26.03.2004
- 5 C 4/03 -

Kein Recht zur Mietminderung nach Umstellung von analogen auf digitalen Fernsehempfang

Vermieter schuldet keine Umwandlung des Sendesignals

Kann ein Mieter die vom Mietvertrag umfasste Satellitenanlage aufgrund der Umstellung des Sendesignals von analog auf digital nicht mehr nutzen, so rechtfertigt dies keine Mietminderung. Der Vermieter schuldet keine Umwandlung der Signale. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Lichtenberg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall minderte die Mieterin einer Wohnung ab August 2003 ihre Miete, da durch die Umstellung des Sendesignals von analog auf digital ihre vom Mietvertrag umfasste Satellitenanlage nicht mehr genutzt werden konnte. Da der Vermieter das Minderungsrecht nicht anerkannte, kam der Fall vor Gericht.Das Amtsgericht Berlin-Lichtenberg entschied gegen die Mieterin. Ihr habe kein Recht zur Mietminderung zugestanden, da die Beeinträchtigung des Fernsehempfangs durch die Umstellung des Sendesignals von analog auf digital keinen Mangel im Sinne von § 536 Abs. 1 BGB darstelle. Die Tauglichkeit... Lesen Sie mehr

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Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 28.07.2011
- C-403/10 P -

EuGH: Von Italien gewährte Beihilfen zur Anschaffung von terrestrischen Digitaldecodern müssen zurückerstattet werden

Zuschüsse, die Anbieter digitalen Bezahlfernsehens begünstigen, nicht mit EU-Recht vereinbar

Bei den 2004 und 2005 für den Kauf von terrestrischen Digitaldecodern gewährten italienischen Beihilfen handelt es sich um Beihilfen, die mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar sind. Die Sender, die von den staatlichen Beihilfen indirekt profitiert haben, sind verpflichtet, die Beträge in Höhe des erlangten Vorteils zurückzuzahlen. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union.

Als in Italien im Jahr 2001 der Übergang zur digitalen Verbreitung von Fernsehsignalen eingeleitet wurde, war beabsichtigt, den Übergang zur Digitaltechnik bis Dezember 2006 abzuschließen und die analoge Ausstrahlung bis dahin endgültig einzustellen. Der für die Einstellung der Analogübertragungen vorgesehene Zeitpunkt wurde zweimal verschoben bis auf den 30. November 2012.... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 19.01.2010
- VG 27 K 200.09 -

VG Berlin: Rundfunkgebühr besteht auch nach Diebstahl des DVB-T-Empfängers

Maßgebend für Gebührenpflicht ist allein das Vorhandensein eines zum Empfang von Fernsehsendungen tauglichen Geräts

Die Rundfunkgebührenpflicht entfällt auch dann nicht, wenn der DVB-T-Empfänger (so genannte Set-Top-Box) für den digitalen Fernsehempfang (DVB-T) gestohlen wurde, der Bestohlene aber weiterhin ein Fernsehgerät besitzt. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin.

Der seit 1976 als Hörfunk- und Fernsehteilnehmer angemeldete Kläger hatte im Juli 2005 nach einem Diebstahl seines für den digitalen Fernsehempfang benötigten DVB-T-Empfängers gegenüber der beklagten Rundfundanstalt erklärt, er wolle zukünftig nur noch die Grundgebühr für den Radioempfang entrichten. Den Fernseher wolle er lediglich in Reserve halten, um ihn ggf. im Alter wieder zu... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Neukölln, Urteil vom 29.10.2004
- 20 C 98/03 -

Eine vorhandene Gemeinschaftsantenne muss vom Vermieter empfangsbereit gehalten werden

Zur Frage, wann eine Dachantenne weiter betrieben werden muss

In den letzten Jahren entfernten viele Vermieter die Dachantennen, weil es im Haus Kabelfernsehen gab oder neuerdings mit einfachen Stabantennen digitales terrestrisches Fernsehen empfangen werden kann. Nach einem Urteil des Amtsgerichts Berlin-Neukölln ist allerdings ein Vermieter verpflichtet, eine vorhandene Gemeinschaftsantenne dergestalt in Ordnung zu halten, dass die Mieter diese mit Hilfe einer Set-Top-Box zum Empfang von digitalen Fernsehprogrammen über die in der Wohnung vorhandene Antennenbuchse nutzen können.

Im Fall klagte ein Berliner Mieter. In seiner im Jahre 1969 bezogenen Wohnung stand ihm seit Beginn seines Mietverhältnisses eine Gemeinschaftsantenne für den Empfang von Rundfunk- und Fernsehprogrammen zur Verfügung. Für die Unterhaltung der Gemeinschaftsantenne hatte er anteilig Betriebskosten zu tragen. Der Vermieter hat nach der im März 2003 erfolgten Umstellung der terrestrischen... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Ansbach, Urteil vom 26.01.2006
- AN 5 K 05.04537 -

Digitales Fernsehen: Wer mit seinem alten Analog-Fernseher digitales Fernsehen nicht empfangen kann, muss trotzdem Rundfunkgebühren zahlen

Das Verwaltungsgericht Ansbach hat die Klage eines Fernsehzuschauers in Fürth gegen einen Gebührenbescheid des Bayerischen Rundfunks abgewiesen. Der Kläger hatte zur Begründung vorgebracht, dass er seit der Umstellung der terrestrischen Ausstrahlung der Hörfunk- und Fernsehprogramme im Großraum Nürnberg von der analogen auf digitale Technik seinen bisher genutzten Fernseher nicht mehr gebrauchen könne und deshalb keine Gebühren bezahlen müsse.

Zum 1. Juli 2005 erfolgte im Großraum Nürnberg die Umstellung der terrestrischen Ausstrahlung, das heißt mit normaler Dachantenne empfangbaren, Fernsehprogramme von der analogen auf die digitale Technik (DVB-T). Der Kläger hatte angegeben, nur ein Fernsehgerät zu besitzen, das für den analogen Empfang geeignet sei. Ein Zusatzgerät für den digitalen Empfang habe er nicht beschafft... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.07.2005
- VIII ZR 253/04 -

Duldungspflicht des Mieters bei Arbeiten zum Anschluß der Wohnung an ein Breitbandkabelnetz

Kabelanschluss stellt Verbesserung der Mietsache dar

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, daß der vom Vermieter beabsichtigte Anschluß einer Wohnanlage an ein rückkanalfähiges Breitbandkabelnetz auch im Empfangsbereich des in Berlin zu empfangenden terrestrischen Digitalfernsehens (DVB-T) weiterhin eine Verbesserung der Mietsache im Sinne des § 554 Abs. 2 Satz 1 BGB darstellt und die dafür erforderlichen Arbeiten deshalb vom Mieter zu dulden sind.

Die Klägerin ist Eigentümerin einer 66 Einheiten umfassenden Wohnanlage in Berlin; die Beklagte hat dort eine Wohnung gemietet. Die Wohnanlage war ursprünglich an eine Gemeinschaftsantenne zum Empfang von Fernsehprogrammen angeschlossen. Nachdem ab 1. November 2002 das sogenannte terrestrische Digitalfernsehen (DVB-T) in Berlin eingeführt und im Zuge dieser Umstellung der analoge Empfang... Lesen Sie mehr




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