wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Freitag, 26. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „digitaler Impfnachweis“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 08.03.2022
- 1 Ws 33/22 -

Gefälschtes Impfbuch: Apotheke stellt keine Behörde im Sinne von §§ 277 ff. StGB alte Fassung dar

§ 279 StGB a.F. verdrängt nicht § 267 StGB

Eine Apotheke ist keine Behörde im Sinne der §§ 277 ff. StGB in der bis zum 23. November 2021 geltenden Fassung. § 279 StGB alte Fassung verdrängt nicht den § 267 StGB, wenn einer Apotheke ein gefälschtes Impfbuch vorgelegt wird. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2021 soll ein Mann in einer Apotheke in einer Stadt in Baden-Württemberg ein gefälschtes Impfbuch vorgelegt haben, um einen digitalen Impfnachweis zu erhalten. Die Staatsanwaltschaft Hechingen erhob deswegen gegen den Mann Anklage wegen Urkundenfälschung gemäß § 267 StGB. Eine Anklage wegen Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse nach § 279 StGB in der bis zum 23. November 2021 geltenden Fassung war aus Sicht der Staatsanwaltschaft nicht möglich, da dies vorausgesetzt habe, dass das gefälschte Impfbuch einer Behörde oder einer Versicherungsgesellschaft vorgelegt wurde.... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Darmstadt, Beschluss vom 23.02.2022
- 4 L 210/22.DA -

VG Darmstadt weist Eilantrag auf Verlängerung der Geltungsdauer eines digitalen Impfnachweises ab

Keine Verlängerung der Geltungsdauer eines Impfnachweises für mit Johnson & Johnson-Geimpften

Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat im vorläufigen Rechts­schutz­verfahren den Antrag eines Antragstellers abgelehnt, die Gültigkeitsdauer eines ihm ausgestellten digitalen Covid-Zertifikats des Robert Koch-Instituts auf ein Jahr bzw. neun Monate zu verlängern.

Der Antragsteller wurde im September 2021 mit dem Impf-Arzneimittel "Covid-19-Vaccine Janssen" der Firma Janssen-Cilag International ("Johnson & Johnson") geimpft und erhielt infolgedessen vom Robert Koch-Institut ein entsprechendes digitales Impfzertifikat ausgestellt. Mit entsprechender Veröffentlichung auf der Webseite des Paul-Ehrlich-Instituts vom 15.01.2022 wurde die Anforderung... Lesen Sie mehr