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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Differenzbetrag“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Rheine, Urteil vom 26.01.2015
- 10 C 331/14 -

Hauptwasserzähler zeigt 20 % höheren Verbrauch als Summe der Einzelwasserzähler an: Mieter muss Differenzbetrag nicht zahlen

Verbrauchs­über­schreitung aufgrund vermuteter unterlassener Instandhaltung

Zeigt der Hauptwasserzähler einen um 20 % höheren Verbrauch an als die Summe der Einzelwasserzähler, so ist der Mieter nicht verpflichtet, den Differenzbetrag zu zahlen. Denn in diesem Fall wird vermutet, dass die Verbrauchs­über­schreitung auf einer unterlassenen Instandhaltung zurückzuführen ist. Dies hat das Amtsgericht Rheine entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall sollte eine Mieterin aufgrund einer Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2012 einen Betrag von über 135 Euro nachzahlen. Dieser Betrag ergab sich aus einer Differenz der in der Abrechnung zugrunde gelegten Gesamtverbrauchsmenge gegenüber dem von den Stadtwerken festgestellten Gesamtverbrauch. Der Differenzbetrag beruhte auf eine Messdifferenz zwischen dem Hauptwasserzähler und der Summe der Einzelwasserzähler. Der Hauptzähler zeigte einen deutlich über 20 % höheren Verbrauch an als die Einzelzähler. Da sich die Mieterin weigerte den Nachzahlungsbetrag zu zahlen, erhob die Vermieterin Klage.... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Potsdam, Urteil vom 25.04.2012
- 2 K 737/11 u.a. -

Keine Nachzahlung von Besoldung für in Teilzeit verbeamtete Lehrer

Anspruch auf Nachzahlung der Besoldungsdifferenz scheitert an Bestandskraft der verfügten Teilzeitanordnungen

Das Verwaltungsgericht Potsdam hat die ersten fünf von insgesamt 90 anhängigen Klagen, die die Nachzahlung von Besoldung wegen einer rechtswidrigen Anordnung der Teilzeitbeschäftigung bei der Einstellung als Beamte betreffen, abgewiesen.

Die als Lehrer im Dienst des Landes Brandenburg stehenden Klägerinnen und Kläger des zugrunde liegenden Falls waren seit 1998 aufgrund damaliger Regelungen im Landesbeamtengesetz zu Beamten in Teilzeit mit einem Umfang von zwei Dritteln der regelmäßigen Arbeitszeit ernannt worden. Auf der Grundlage der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erwiesen sich die Anordnungen... Lesen Sie mehr

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 08.12.2011
- 11 Sa 852/11 -

„Equal-Pay“: Mehrgliedrige Tarifverträge der CGB-Gewerkschaften und deren Ausschlussfristen in der Zeitarbeit

Forderungen von Leiharbeitern auf Differenzvergütung vor Dezember 2010 durch Ausschlussfristen verfallen

Das Landesarbeitsgericht musste darüber entscheiden, ob ein Mitarbeiter einer Zeitarbeitsfirma Anspruch auf Differenzvergütungen in den Jahren zwischen 2007 bis 2011 hat.

Im vorliegenden Fall ist der Kläger bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt und als Ableser im Kundenaußendienst eines großen Energieunternehmens eingesetzt. Die dem Arbeitsverhältnis zugrunde liegenden tariflichen Regelungen waren zunächst mit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalservicagenturen (CGZP) abgeschlossen worden, der das Bundesarbeitsgericht... Lesen Sie mehr

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Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.05.2011
- 19 AS 2130/10 -

LSG Nordrhein-Westfalen: Hartz IV-Bezieher sind vor Deckungslücken bei privater Pflegeversicherung geschützt

Zusätzliche Belastung durch Pflegeversicherungsbeiträge vom Gesetzgeber nicht gewollt

Ist ein Leistungsempfänger ("Hartz IV-Leistungen") privat pflegeversichert, kann dieser vom zuständigen Leistungsträger den Ersatz der Beiträge zur Pflegeversicherung in voller Höhe und nicht nur in Höhe des gesetzlichen Mindestbeitrags zur sozialen Pflegeversicherung verlangen. Dies hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.

Im vorliegenden Fall hatte ein Hartz-IV-Empfänger aus Aldenhoven teilweise erfolgreich geklagt.Zwar begrenzten die Vorschriften des Sozialgesetzbuchs Fünftes Buch an sich den vom Leistungsträger gegenüber privaten Versicherungsunternehmen zu übernehmenden Beitrag zur privaten Pflegeversicherung auf einen Höchstbeitrag von 18,04 Euro monatlich. Diese Begünstigung des... Lesen Sie mehr




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