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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Differenzbesteuerung“ veröffentlicht wurden
Finanzgericht Köln, Urteil vom 13.04.2016
- 9 K 667/14 -
Umsatzsteuer: FG zur Ermittlung der Kleinunternehmergrenze
Erleichterung für Gebrauchtwagenhändler
Liegt der Differenzbetrag zwischen Verkaufs- und Einkaufspreisen im Jahr nicht über der Kleinunternehmergrenze von 17.500 Euro, dann wird von Gebrauchtwagenhändlern keine Umsatzsteuer erhoben. Dies hat das Finanzgericht Köln entschieden.
Im hier zugrundeliegenden Fall hatte ein Gebrauchtwagenhändler geklagt, der in den Jahren 2009 und 2010 jeweils Umsätze in Höhe von ca. 25.000 Euro erzielt hatte. Da er seine Fahrzeuge von Privatpersonen ohne Umsatzsteuer ankaufte, hätte er ohnehin nur die Differenz zwischen Ein- und Verkaufspreisen der Umsatzsteuer unterwerfen müssen (Differenzbesteuerung nach § 25 a UStG). Da diese Differenzbeträge aber in beiden Jahren unter der Kleinunternehmergrenze von 17.500 Euro lagen, wollte er gar keine Umsatzsteuer abführen. Nach § 19 UStG wird von Kleinunternehmern, deren Gesamtumsatz im Vorjahr nicht über 17.500 Euro lag und im laufenden Jahr 50.000... Lesen Sie mehr