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Donnerstag, 28. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Dienstposten“ veröffentlicht wurden

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 20.10.2016
- BVerwG 2 A 2.14 -

Klage eines Beamten auf höhere Bewertung des Dienstpostens unzulässig

Beamten fehlt es an erforderliche Klagebefugnis gemäß § 42 Abs. 2 VwGO

Die Klage eines Beamten mit dem alleinigen Ziel, dass der von ihm wahrgenommene Dienstposten höher bewertet wird, ist unzulässig. Für eine solche Klage fehlt dem Beamten die entsprechend § 42 Abs. 2 VwGO erforderliche Klagebefugnis. Dies entschied das Bundes­verwaltungs­gericht.

Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens, Besoldungsgruppe A 15, ist beim Bundesnachrichtendienst (BND) als Referatsleiter tätig. Dieser Dienstposten wurde im Jahre 2013 der Besoldungsgruppe A 15 zugeordnet. In den Dienstpostenbewertungen ordnet die Beklagte acht Merkmale drei Anforderungsgruppen (Fachkönnen, Beanspruchung und Verantwortung) zu und nimmt eine Bewertung der Merkmale auf einer Skala mit zwischen vier und zehn Bewertungsstufen vor. Diesem Stufenwert ist jeweils ein bestimmter Zahlenwert zugeordnet.Der Kläger ist der Ansicht, dass die Bewertung des von ihm wahrgenommenen Dienstpostens diverse rechtliche Mängel... Lesen Sie mehr

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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 16.12.2015
- 2 BvR 1958/13 -

Bei Vorliegen eines sachlichen Grundes kann Dienstposten mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden

Das Bundes­verfassungs­gericht hat anlässlich eines Konkurrentenstreits die verfassungs­rechtlichen Anforderungen an eine Dienst­posten­bündelung (sogenannte Topfwirtschaft im dienstrechtlichen Sinne) konkretisiert. Nach diesen Maßstäben erfordert die Dienst­posten­bündelung einen sachlichen Grund, der insbesondere in der "Massenverwaltung" angenommen werden kann, wo Dienstposten in der Regel mit ständig wechselnden Aufgaben einhergehen. Der Dienstherr muss sich bewusst machen, welche Dienstposten von der Bündelung betroffen sind und welche Aufgaben in dieser Spannweite anfallen. Die Verfassungs­beschwerde im vorliegenden Konkurrentenstreit wies das Bundes­verfassungs­gericht zurück, weil die Dienst­posten­bündelung im konkreten Fall verfassungs­rechtlich zulässig war und die angegriffene Entscheidung des Hamburgischen Ober­verwaltungs­gerichts den Beschwerdeführer nicht in seinen Rechten verletzt.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Bundesanstalt, bei der der Beschwerdeführer als Regierungsamtmann in der Besoldungsgruppe A 11 beschäftigt ist, hat Planstellen der Besoldungsgruppe A 12 zur Besetzung ausgeschrieben. Für die betroffenen Dienstposten hat die Bundesanstalt sogenannte Bündelstellen der Besoldungsgruppen A 11 und A 12 eingerichtet, die es ermöglichen sollen,... Lesen Sie mehr

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 19.09.2013
- 5 ME 153/13 u.a. -

Besetzung von Beförderungs­dienstposten als Teilzeitstellen vorläufig untersagt

Niedersächsisches Oberlandesgericht hält Beschränkung des Bewerberkreises für sehr zweifelhaft

Das Niedersächsische Ober­verwaltungs­gericht hat Beschwerden der Polizeidirektion Lüneburg gegen vorangegangene Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Lüneburg zurückgewiesen, mit denen der Polizeidirektion bis zum rechtskräftigen Abschluss der jeweiligen Klageverfahren untersagt wurde, mehreren Polizei­ober­kommissaren nach Besoldungsgruppe A 11 bewertete Beförderungs­dienstposten zu übertragen.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte die Polizeidirektion Lüneburg die streitigen Dienstposten im Rahmen des Projektes "Personalentwicklung und Teilzeit" (Pilotierung der Flexibilisierung von Rahmenbedingungen für das Führen und die herausgehobene Sachbearbeitung in Teilzeit) ausgeschrieben. Die Einzelheiten des Projektes, das bis zum 31. Dezember 2013 von den Polizeidirektionen Hannover... Lesen Sie mehr




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