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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Dienste höherer Art“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht München, Urteil vom 05.05.2011
- 172 C 28687/10 -
AG München zu Kündigungsfristen für Partnerschaftsvermittlungen im Internet
Online-Partnervermittlung nicht mit klassischen Partnerschaftsvermittlungen vergleichbar
Klassische Partnerschaftsvermittlungen werden von der Rechtsprechung auf Grund des persönlichen Kontakts zwischen Vermittler und Kunden und der daraus folgenden Diskretion und des Taktgefühls als so genannte Dienste höherer Art eingestuft mit der Folge, dass der Vertrag jederzeit gekündigt werden kann. Dies gilt nicht für Onlineplattformen. Hier gelten die vereinbarten Kündigungsfristen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.
Im zugrunde liegenden Fall registrierte sich ein Münchner Anfang 2010 bei einer Internetagentur, die ihren Nutzern Hilfestellung bei der Suche nach einem Lebenspartner anbietet. Er wählte eine dreimonatige Mitgliedschaft, die sich automatisch um sechs Monate verlängert, sollte sie nicht vier Wochen vor Ablauf der drei Monate gekündigt werden.Anschließend nutzte er die Onlineplattform, kündigte dann aber doch kurz vor Ablauf der drei Monate. Die Internetbetreiberin akzeptierte die Kündigung aber nur zum Ablauf der weiteren sechs Monate und verlangte noch 299 Euro von ihrem Kunden. Dieser weigerte sich zu zahlen. Schließlich handele... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht München, Urteil vom 27.06.2007
- 212 C 7522/07 -
Partnervermittlung: Honoraranspruch auch bei erfolgloser Suche
Allerdings jederzeitiges Kündigungsrecht
Bei einem Partnerschaftsvermittlungsvertrag handelt es sich nicht um einen Maklervertrag, daher ist das Honorar nicht erst im Erfolgsfalle zu zahlen, sondern bereits bei dem Nachweis von Kontakten. Allerdings ist eine jederzeitige Kündigung möglich, bei Vorauskasse kann unter Umständen eine Rückzahlung verlangt werden. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.
Im Oktober 2004 schloss eine 48-jährige Frau mit einem Partnervermittlungsinstitut einen Vertrag. In diesem Vertrag verpflichtete sich das Institut, Bekanntschaften anzubahnen und Kontakte mit geeigneten Partnern zu ermöglichen. Die spätere Klägerin zahlte im Voraus 5336 Euro. Es wurde folgende Klausel aufgenommen: Die Vermittlungsdauer geht bis zum Erfolg, das heißt zeitlich unbegrenzt.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 18.09.2007
- 30 C 891/07-45 -
Maklervertrag, der "Dienste höherer Art" beinhaltet, kann jederzeit widerrufen werden
Neben Immobilienverkauf sollte auch die Gewinn- und Verlustrechnung optimiert werden
Wer einen Vermittler beauftragt, sein Grundstück zu verkaufen, kann einen solchen Auftrag jederzeit widerrufen, wenn der Auftrag auch "Dienste höherer Art" beinhaltet. Das geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt am Main hervor.
Im zugrunde liegenden Fall schloss ein Grundstückseigentümer und Unternehmer mit einem Vermittler im Mai 2006 einen Dienstleistungsvertrag. Der Vermittler sollte u. a. die Gewinn -und Verlustrechnung optimieren, die Immobilie bewerten, Kaufinteressenten suchen und Kaufverhandlungen führen. Für diese Dienstleistungen wollte der Grundstückseigentümer 7.500,- EUR zzgl. Mehrwertsteuer bezahlen,... Lesen Sie mehr