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Freitag, 19. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Dauerwerbesendung“ veröffentlicht wurden

Bundesfinanzhof, Urteil vom 16.09.2014
- VIII R 5/12 -

Moderation von Werbesendungen ist keine freiberufliche sondern gewerbliche Tätigkeit

Selbständige Tätigkeit führt zu Einkünften aus Gewerbebetrieb und unterliegt somit der Gewerbesteuer

Bundesfinanzhofs hat entschieden, dass die selbständige Tätigkeit einer Moderatorin von Werbesendungen für einen Verkaufssender - im Streitfall Präsentation von Produkten aus den Bereichen Wellness, Kosmetik, Gesundheit sowie Reisen - nicht zu Einkünften aus selbstständiger Arbeit, sondern zu Einkünften aus Gewerbebetrieb führt, die der Gewerbesteuer unterliegen.

Der Bundesgerichtshof verwies in seiner Entscheidung darauf, dass es der Arbeit für eine (freiberufliche) schriftstellerische Tätigkeit an einer berufstypischen schriftlichen Niederlegung eigener Gedanken "für die Öffentlichkeit" fehlt. Denn die jeweils von der Moderatorin erstellten Sendemanuskripte und ähnliche Vorbereitungsunterlagen waren nicht an die Öffentlichkeit gerichtet und zur Veröffentlichung bestimmt. Ebenso hat der Bundesfinanzhof eine dem Berufsbild eines Journalisten ähnliche Tätigkeit verneint, da eine auf Informationen über gegenwartsbezogene Geschehnisse ausgerichtete Tätigkeit und eine darauf bezogene kritische Auseinandersetzung... Lesen Sie mehr

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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 15.10.2008
-  7 CS 08.2309 -

Dauerwerbesendungen im Fernsehen müssen deutlich gekennzeichnet sein

Wort "Promotion" nicht ausreichend

Der Rundfunkstaatsvertrag der Länder, der grundlegende Regelungen für die öffentlich- rechtlichen und die privaten Rundfunk- und Fernsehsender enthält, schreibt eine strikte Trennung zwischen Programm und Werbung vor. Damit soll insbesondere der Schleichwerbung vorgebeugt werden.

Kernpunkt des vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof entschiedenen Eilverfahrens war die Frage, in welcher Weise die Kennzeichnung einer Dauerwerbesendung während ihres Verlaufs zu erfolgen hat. Der Fernsehsender N 24 hatte eine zweiminütige Dauerwerbesendung zunächst mit dem Schriftzug „Dauerwerbesendung“ angekündigt, dann aber im weiteren Verlauf (nur noch) mit „SAP-Promotion“ gekennzeichnet.... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.09.2008
- OVG 11 S 51.08 -

Kennzeichnung von Fernsehdauerwerbesendungen mit "Promotion" unzureichend

Deutscher Begriff ist eindeutiger

Das Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg hat in einem Eilrechtsschutzverfahren entschieden, dass eine Kennzeichnung von Dauerwerbesendungen im Fernsehen mit dem Begriff "Promotion" nicht den Anforderungen des Rundfunkstaatsvertrages entspricht.

Kernpunkt des Streits war die Frage, in welcher Weise die Kennzeichnung während des gesamten Verlaufs der Dauerwerbesendung zu erfolgen hat.Dies sei, so der Senat, unter Berücksichtigung des Zwecks der Regelung zu beurteilen, der darin liege, auch demjenigen Zuschauer, der sich erst während des Verlaufs der Sendung in das das Programm einschalte, den Werbecharakter der... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 26.05.2008
- VG 27 A 37.08 -

Dauerwerbesendung darf nicht als "Promotion" gekennzeichnet werden

Promotion ist ein missverständlicher Anglizismus

Die Bezeichnung einer Dauerwerbesendung im Fernsehen mit dem Begriff "Promotion" stellt keine hinreichend deutliche Kennzeichnung im Sinne von § 7 Abs. 5 RStV dar. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.

Die Kennzeichnung einer Dauerwerbesendung mit dem Begriff "Promotion" verstößt gegen die Kennzeichnungspflicht nach dem Rundfunkstaatsvertrag. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren entschieden. Damit hat das Gericht einstweilen eine Verfügung der Medienanstalt Berlin-Brandenburg vom Dezember 2007 bestätigt, mit der einem Fernsehsender sofort... Lesen Sie mehr




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