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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Dauerbeleuchtung“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Berlin-Schöneberg, Urteil vom 26.08.2015
- 104 C 85/15 -
Ausfall des Fahrstuhls rechtfertigt für Dachgeschossmieter Mietminderung von 14 %
Kein Recht zur Mietminderung wegen geringer Undichtigkeit der Fenster, handtellergroßem Wasserfleck in Küche sowie dauerhafter Flurbeleuchtung
Der Mieter einer Dachgeschosswohnung kann seine Miete um 14 % mindern, wenn der Fahrstuhl nicht in Betrieb ist. Ein Recht zur Mietminderung besteht aber nicht bei einer nur geringen Undichtigkeit der Fenster, einem handtellergroßen Wasserflecks in der Küche sowie dauerhafter Flurbeleuchtung. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Schöneberg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall minderte der Mieter einer Dachgeschosswohnung seine Miete wegen mehrerer behaupteter Mängel. Da die Vermieterin das Minderungsrecht nicht anerkannte, kam der Fall vor Gericht.Nach Ansicht des Amtsgerichts Berlin-Schöneberg habe der Ausfall des Fahrstuhls eine Mietminderung von 14 % gerechtfertigt. Die Schwerbehinderung des Mieters habe bei der Höhe des Minderungsbetrags keine Rolle gespielt. Denn die Minderungsquote bemesse sich nach der objektiven Beeinträchtigung des vertraglich geschuldeten Wohngebrauchs. Individuelle Besonderheiten seien weder zu Gunsten noch zu Lasten des Mieters zu berücksichtigten.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 09.06.2015
- 5 C 443/14 -
Frist zur Erhebung von Einwendungen gegen Nebenkostenabrechnung beginnt mit Korrektur der Abrechnung erneut
Nächtliche Dauerbeleuchtung des Treppenhauses verstößt nicht gegen Wirtschaftlichkeitsgebot
Ein Mieter muss Einwendungen gegen eine Nebenkostenabrechnung spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung erheben (§ 556 Abs. 3 Satz 5 BGB). Diese Frist beginnt erneut mit der Korrektur der bereits erfolgten Betriebskostenabrechnung. Zudem verstößt die nächtliche Dauerbeleuchtung des Treppenhauses nicht gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Mitte hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Mieter einer Wohnung sollte Nachzahlungsbeträge aus den Betriebskostenabrechnungen für die Jahre 2010, 2011 und 2012 zahlen. Ursprünglich sahen die Abrechnungen höhere Nachzahlungen vor. Jedoch wurden sämtliche Nebenkosten im April 2014 teilweise korrigiert, wodurch sich geringere Nachzahlungsbeträge ergaben. Der Mieter erhob im August... Lesen Sie mehr
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