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Freitag, 6. Dezember 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Dachrinnenreinigung“ veröffentlicht wurden

Bundesgerichtshof, Urteil vom 07.04.2004
- VIII ZR 167/03 -

Vermieter kann Kosten für Dachrinnenreinigung bei regelmäßig notwendiger Reinigung als sonstige Betriebskosten auf Mieter umlegen

Umlage ist möglich, wenn hoher Baumbestand in der direkten Umgebung des Gebäudes eine regelmäßige Reinigung notwendig macht

Betriebskosten sind Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes und des Grundstücks laufend entstehen. Damit eine Umlage dieser Kosten auf die Mieter möglich ist, müssen die Betriebskosten im Mietvertrag genau benannt werden und dürfen nicht "einfach so" über die Betriebskosten­abrechnung vom Mieter eingefordert werden. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor.

Im vorliegenden Fall ging es um die Frage der Umlagefähigkeit von Kosten für die Reinigung der Dachrinne auf die Mieter eines Wohnhauses über die Betriebskostenabrechnung. Die Mieter waren der Auffassung, die Kosten für die Dachrinnenreinigung nicht mittragen zu müssen. Der Vermieter reichte daraufhin Klage ein.Der Fall wurde schließlich vor dem Bundesgerichtshof verhandelt. In dem ergangenen Urteil hieß es, dass die Kosten nicht auf die Mieter umgelegt werden konnten. Die Reinigungskosten für die Dachrinne seien "sonstige Betriebskosten", zu deren Umlegung es einer vorherigen Anzeige bedurft hätte. Betriebskosten seien im Allgemeinen... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 07.04.2004
- VIII ZR 146/03 -

Dachrinnenreinigung kann unter sonstige Betriebskosten fallen

Die Kosten für die Reinigung der Dachrinne sind Betriebskosten, wenn sie regelmäßig anfallen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit dieser Entscheidung eine langjährige Streitfrage geklärt. Strittig war, ob die Kosten für die Dachrinnenreinigung Betriebskosten sind oder ob es sich dabei um sog. vorbeugende Instandsetzungskosten handelt. Letztere hätte der Vermieter zu tragen.Bei der Entscheidung dieser Frage komme es laut BGH darauf an, ob die Dachrinnenreinigung in... Lesen Sie mehr