wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Dachrinne“ veröffentlicht wurden

Landgericht Berlin, Urteil vom 13.01.2004
- 64 S 334/03 -

Baulärm außerhalb und in der Wohnung sowie vorhandenes Bordell im Haus rechtfertigen eine Mietminderung

Recht zur Minderung ebenfalls bei Loch im Fußboden, stark verkalkter Toilette, schlechtem Geruch im Bad, verkeimten und verkalkten Bad, loser Steckdose, Risse in der Decke und Wasserschaden

Kommt es aufgrund von Bauarbeiten außer- und innerhalb der Wohnung zu Lärmbelästigungen, so rechtfertigt dies die Minderung der Miete. Das Recht zur Mietminderung besteht ebenfalls, wenn ein Bordell im Haus ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Mieterin einer Wohnung minderte ihre Miete aufgrund einiger behaupteter Mängel. Der Vermieter trat dem Minderungsrecht entgegen. Er war der Meinung, dass wegen einer Regelung im Mietvertrag die Mieterin nicht zu einer Minderung berechtigt gewesen sei. Er klagte daher auf Zahlung der ausstehenden Miete.Das Landgericht Berlin entschied gegen den Vermieter. Der Hinweis, dass Bauarbeiten im Haus stattfinden, sowie der Zusatz, dass die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand vergeben wird, haben nicht zu einem Ausschluss des Minderungsrechts geführt. Denn der tatsächliche Zustand... Lesen Sie mehr

Werbung

Bundesgerichtshof, Urteil vom 07.04.2004
- VIII ZR 167/03 -

Vermieter kann Kosten für Dachrinnenreinigung bei regelmäßig notwendiger Reinigung als sonstige Betriebskosten auf Mieter umlegen

Umlage ist möglich, wenn hoher Baumbestand in der direkten Umgebung des Gebäudes eine regelmäßige Reinigung notwendig macht

Betriebskosten sind Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes und des Grundstücks laufend entstehen. Damit eine Umlage dieser Kosten auf die Mieter möglich ist, müssen die Betriebskosten im Mietvertrag genau benannt werden und dürfen nicht "einfach so" über die Betriebskosten­abrechnung vom Mieter eingefordert werden. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor.

Im vorliegenden Fall ging es um die Frage der Umlagefähigkeit von Kosten für die Reinigung der Dachrinne auf die Mieter eines Wohnhauses über die Betriebskostenabrechnung. Die Mieter waren der Auffassung, die Kosten für die Dachrinnenreinigung nicht mittragen zu müssen. Der Vermieter reichte daraufhin Klage ein.Der Fall wurde schließlich vor dem Bundesgerichtshof verhandelt.... Lesen Sie mehr

Landgericht München II, Urteil vom 27.10.2005
- 8 S 3428/05 -

Dachrinne defekt: Glatteisunfall durch gefrierendes Tropfwasser

Hauseigentümer hat bei schadhafter Dachrinne erhöhte Verkehrssicherungspflicht

Wenn einem Hauseigentümer bekannt ist, dass infolge eines Defektes seiner Dachrinne Wasser auf den Gehweg tropft, so ist er dazu verpflichtet, den Bürgersteig bei Frost auf Eisbildung zu kontrollieren. Dies hat das Landgericht München entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall war eine über 80-jährige Frau (spätere Klägerin) auf dem Gehweg vor einem Haus gestürzt, weil sie auf einer schlecht erkennbaren Eisfläche ausrutschte. Diese war dadurch entstanden, dass aus einer defekten Dachrinne Wasser auf den Bürgersteig tropfte und dort gefror. Bis auf diese Stelle war der Gehweg geräumt, eisfrei und gefahrlos zu begehen. Die alte Dame... Lesen Sie mehr




Werbung