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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Cum-Ex-Geschäfte“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 08.09.2023
- 10 U 75/20 -

Cum/Cum-Transaktionen: Kompensations­zahlungen können auch nach Wegfall der Anrechnungs­möglichkeit der auf die Dividenden entrichteten Kapitalertrags­steuer nicht zurückverlangt werden

Kein Bereicherungs­anspruch gegen Geschäftspartner

Die Parteien hatten sog. Cum/Cum-Transaktionen getätigt. Die Klägerin vereinnahmte in diesem Zusammenhang Dividenden für von der Beklagten auf sie vor dem Stichtag übertragene Wertpapiere, führte die Kapitalertrags­steuer ab und brachte die Beträge im Rahmen ihrer Körperschafts­steuererklärung zur Anrechnung. Für die erhaltenen Dividenden zahlte sie an die Beklagte eine Kompensation. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) bestätigte mit heute verkündeter Entscheidung, dass die Klägerin diese Kompensations­zahlungen nicht mit dem Argument zurückverlangen kann, die steuerliche Bewertung habe sich geändert und die Anrechnungs­möglichkeit der auf die Dividenden entrichteten Kapitalertrags­steuer sei entfallen.

Die Parteien sind im Inland tätige Banken. Sie streiten um bereicherungsrechtliche Ansprüche aus Wertpapierdarlehensgeschäften in den Jahren 2013-2015. Den - auf der Grundlage eines Rahmenvertrags durchgeführten - Geschäften lagen sog. Cum/Cum- Gestaltungen zugrunde. Diese laufen typischerweise wie folgt ab: Unmittelbar vor einem Dividendenstichtag werden inländische Aktien von regelsteuerpflichten Ausländern zur Vermeidung einer Definitivbelastung mit Kapitalertragssteuer auf eine voll kapitalsteueranrechnungsberechtigte steuerinländische Bank A (hier die Beklagte) übertragen. Bank A überträgt diese zur Absicherung für eine gleichzeitige Leihe... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 24.03.2023
- 27 L 379/22 -

Bundeskanzleramt muss Auskünfte über Kommunikation mit Medien in der "Cum-Ex-Affäre" erteilen

Vertraulicher Charakter bei Kommunikations­formen "im kleinen Kreis" schließt Auskunftsanspruch nicht aus

Das Bundeskanzleramt ist verpflichtet, der Presse Auskünfte über die Kommunikation des Chefs des Bundeskanzleramts mit Medien in der so genannten "Cum-Ex-Steuergeldaffäre" zu erteilen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.

Der Antragsteller, ein Journalist, hatte das Bundeskanzleramt u.a. danach gefragt, ob der Chef des Bundeskanzleramts nach seiner Vernehmung als Zeuge durch den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss "Cum-Ex-Steuergeldaffäre" im September 2022 einem Journalisten Informationen zu dieser Affäre erteilt habe. Darüber hinaus wollte er wissen, ob der Chef des Bundeskanzleramts eine Mitteilung... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 21.12.2022
- 4 U 282/21 -

„Bad Bank“ der WestLB haftet nicht für Steuerschulden aus Cum/Ex-Geschäften

Berufung der Beklagten erfolgreich

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat die Klage der WestLB-Nachfolge­gesellschaft gegen die Erste Abwicklungs­gesellschaft (sog. Bad-Bank) auf Freistellung von Steuer­verbindlichkeiten aus sog. Cum/Ex-Geschäften abgewiesen. Die Parteien streiten darüber, ob Steuer­verbindlichkeiten der Klägerin im Rahmen der Umstrukturierung und Übertragung des Unter­nehmens­bereichs „Kapitalmarkt­geschäft“ von der Beklagten übernommen wurden. Das Landgericht hatte der Klägerin eine Forderung in Höhe von rund einer Mrd. Euro zugesprochen.

Die früher als WestLB firmierende Klägerin nimmt die Beklagte auf Freistellung von Steuerverbindlichkeiten in Anspruch, die auf ihre vor der Umstrukturierung getätigten Cum-Ex-Geschäfte zurückgehen. Alleinige Aktionärin der Klägerin ist das Land Nordrhein- Westfalen. Die Beklagte ist eine Abwicklungsanstalt innerhalb der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (sog. „Bad Bank“)... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 17.11.2022
- 1 StR 255/22 -

Bundesgerichtshof bestätigt Urteil in einem weiteren Cum-Ex-Strafverfahren

Der ehemalige Geschäftsführer einer Kapital­anlage­gesellschaft des Bankhauses Warburg muss für drei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Ein entsprechendes Urteil des Landgerichts (LG) Bonn wurde durch den Bundesgerichtshof bestätigt. Der Bundesgerichtshof hat die auf Verfahrens­beanstandungen und die Sachrüge gestützte Revision des Angeklagten im Beschlusswege als unbegründet verworfen. Das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.

Das Landgericht hat den Angeklagten im Zusammenhang mit sog. Cum-Ex-Geschäften wegen Steuerhinterziehung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt.Nach den Feststellungen des Landgerichts verantwortete der Angeklagte in den Jahren 2008 und 2009 als Geschäftsführer der Kapitalanlagegesellschaft des Bankhauses W. zwei... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 06.12.2021
- VG 23 L 684/21 -

Botschaft darf Angeklagtem in Cum-Ex-Verfahren Reisepass entziehen

VG weist Eilantrag zurück

Die Entziehung des Reisepasses eines wegen Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall Angeklagten durch eine Deutsche Botschaft ist rechtmäßig. Das Verwaltungsgericht Berlin hat dessen Eilantrag zurückgewiesen.

Gegen den Antragsteller wurde in Deutschland wegen Steuerhinterziehung in drei besonders schweren Fällen ermittelt und Anklage bei zwei Landgerichten erhoben. Ihm wird u.a. vorgeworfen, von 2007 bis 2013 sog. Cum-Ex-Geschäfte mit deutschen Aktienwerten durchgeführt zu haben, wodurch Kapitalertragssteuern unrechtmäßig abgerechnet worden seien. Die Staatsanwaltschaft geht von einer Schadenssumme... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 22.11.2021
- 2 BvR 1872/21 -

Erfolglose Verfassungs­beschwerde gegen Urteile wegen „Cum-Ex-Aktiengeschäften“ von in diesem Verfahren nicht angeklagten Beschwerdeführern

Zulässigkeit der Verfassungs­beschwerde steht Subsidiaritäts­grundsatz entgegen

Das Bundes­verfassungs­gericht hat eine Verfassungs­beschwerde wegen Unzulässigkeit nicht zur Entscheidung angenommen, mit der sich die Beschwerdeführer gegen Strafurteile wegen sogenannter „Cum-Ex-Aktiengeschäfte“ wenden. Der Beschwerdeführer zu 2 ist durch die angegriffenen Rechtsakte nicht selbst betroffen und damit nicht beschwerdebefugt. Die Verfassungs­beschwerde des Beschwerdeführers zu 1 genügt den Begründungs- und Substantiierungs­anforderungen nicht. Im Übrigen ist nicht ersichtlich, dass es beide Beschwerdeführer unternommen hätten, fachgerichtlich gegen die Veröffentlichung der Entscheidungen und die Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vorzugehen, sodass der Zulässigkeit der Verfassungs­beschwerde auch der Subsidiaritäts­grundsatz entgegensteht.

Die Beschwerdeführer – Anteilseigner einer deutschen Privatbank – wenden sich gegen Urteile des Landgerichts Bonn und des Bundesgerichtshofs. Das Landgericht Bonn hatte deutschlandweit die ersten Angeklagten wegen sogenannter „Cum-Ex-Aktiengeschäfte“ verurteilt. Die Beschwerdeführer selbst waren in diesem Verfahren nicht angeklagt. In den Urteilsgründen ist allerdings ausgeführt, dass... Lesen Sie mehr

Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 29.09.2021
- 2-27 O 328/20 -

„Bad Bank“ der WestLB haftet für Steuerschulden aus Cum-Ex-Geschäften

Übernahme der streitigen steuerlichen Risikopositionen sei gewollt gewesen

Das Landgericht Frankfurt am Main hat einer Klage der Nachfolgerin der WestLB gegen die Abwicklungsanstalt dieser Bank auf Übernahme von Steuerschulden von rund einer Milliarde Euro aus sog. Cum-Ex-Geschäften stattgegeben.

Beide Parteien sind aus der WestLB hervorgegangen, nachdem diese infolge der Finanzkrise 2007 und 2008 in Schieflage geriet und ab dem Jahr 2012 abgewickelt wurde. Die Klägerin ist die verbliebene Restgesellschaft. Sie ist in alleiniger Hand des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Beklagte ist eine Abwicklungsanstalt innerhalb der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung, die dem Bundesfinanzministerium... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 16.08.2021
- 3 Ws 406-408/21 -

Kein Vermögensarrest bei Erfüllung des Anspruchs des Verletzten durch Mittäter

OLG Frankfurt am Main hebt einen Vermögensarrest im Cum-ex-Skandal auf

Die Einziehung von Taterträgen und ein Vermögensarrest sind ausgeschlossen, wenn und soweit ein gesamtschuldnerisch haftender Mittäter oder diejenige Gesellschaft, für die der Mittäter gehandelt hat, den Anspruch des Verletzten erfüllt hat. Das gilt selbst dann, wenn nicht zu erwarten ist oder gar ausgeschlossen sein sollte, dass der Angeklagte im Innenverhältnis insoweit noch herangezogen wird, so dass die Gefahr droht, dass ihm aus der Tat Erlangtes dauerhaft verbleibt. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat deshalb auf die Beschwerde des Angeklagten den im Zusammenhang mit dem sog. Cum-Ex-Skandal angeordneten Arrest aufgehoben.

Dem Angeklagten wird mit Anklage vom 27.09.2017 vorgeworfen, sich mit Mitarbeitern einer deutschen Großbank zusammengeschlossen zu haben, um über mehrere Jahre hinweg Leerverkäufe mit deutschen DAX-Aktien um den Dividendenstichtag zu tätigen (Cum-/Ex-Geschäfte). Gemäß den Vorwürfen sollen aufgrund dieser Geschäfte Kapitalertragssteuerbescheinigungen erhalten und letztlich die bescheinigte Kapitalertragsteuer... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.07.2021
- 1 StR 519/20 -

BGH bestätigt Urteil im bundesweit ersten Cum-Ex-Strafverfahren

Cum-Ex-Geschäfte stellen Straftatbestand der Steuerhinterziehung dar

Der BGH hat das Urteil im bundesweit ersten Cum-Ex-Strafverfahren bestätigt, dass die Geltendmachung tatsächlich nicht einbehaltener Kapitalertragsteuer gegenüber den Finanzbehörden auf der Grundlage derartiger Cum-Ex-Geschäfte den Straftatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt.

Das Landgericht hat den Angeklagten S. im Zusammenhang mit sog. Cum-Ex-Geschäften in den Jahren 2007 bis 2011 wegen Steuerhinterziehung in mehreren Fällen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt; gegen den Mitangeklagten D. hat es wegen mehrerer Fälle der Beihilfe zur Steuerhinterziehung eine Bewährungsstrafe von einem Jahr verhängt. Zudem hat es bei dem... Lesen Sie mehr

Hessisches Finanzgericht, Beschluss vom 06.04.2021
- 4 V 723/20 -

Entscheidung zur Rückforderung von Kapitalertragsteuer bei Cum- /ex-Geschäften

Hessisches Finanzgericht lehnt einstweiligen Rechtsschutzersuch ab

Das Hessische Finanzgericht hatte erneut über die Rücknahme der Anrechnung von Kapitalertragsteuer (KapSt) bei Cum/ex-Geschäften zu entscheiden.

Hintergrund der „Cum- /ex-Geschäfte" ist der Handel von Aktien mit („cum") und ohne („ex") Dividendenberechtigung rund um einen Dividendenstichtag, der bei bestimmter Gestaltung die Gefahr einer doppelten/mehrfachen Anrechnung von (einmal erhobener) Kapitalertragsteuer in sich trägt.Das Finanzgericht hat sich vor allem mit der Frage auseinandergesetzt, welcher Beweiswert... Lesen Sie mehr




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