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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Cum-Ex-Geschäfte“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 29.10.2024
- 1 StR 58/24 -
Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung wegen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit "Cum-Ex-Geschäften"
Landgericht Wiesbaden muss Gesamtstrafe bilden
Der Bundesgerichtshof hat auch das zweite Urteil gegen Steueranwalt Hanno Berger bestätigt. Berger spielte für die Steuertricks rund um die Cum-Ex-Geschäfte eine wichtige Rolle. Die Revision wurde abgelehnt. Das Landgericht muss nun die Gesamtstrafe gegen den Anwalt festlegen.
Das Landgericht Wiesbaden hat den Angeklagten im Zusammenhang mit sog. Cum-Ex-Geschäften wegen Steuerhinterziehung in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren und drei Monaten verurteilt sowie eine Einziehungsentscheidung getroffen.Nach den Feststellungen des Landgerichts veranlasste und begleitete der Angeklagte die Umsetzung eines von ihm konzipierten Modells zur Durchführung der Cum-Ex-Geschäfte unter Einbindung eines vermögenden privaten Investors. Nach dem Kenntnisstand des Angeklagten hatten zuvor lediglich Banken im Eigenhandel diese Geschäfte durchgeführt. Sie... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 27.09.2024
- 9 K 2971/22 und 9 K 2938/22 -
Cum-Ex-Verfahren: Äußerungen von Ermittlerin und Landgerichtspräsidenten in WDR/NDR-Doku verletzen Bankier in allgemeinem Persönlichkeitsrecht
VG sah "Gefahr einer vorverurteilenden Ächtung in der Öffentlichkeit"
Äußerungen von Ermittlerin und Landgerichtspräsidenten in WDR/NDR-Dokumentation verletzen früheren Chef der Hamburger Warburg-Bank seinem allgemeinem Persönlichkeitsrecht. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden.
In dem von WDR und NDR produzierten Dokumentarfilm "Der Milliardenraub. Eine Staatsanwältin jagt die Steuer-Mafia" äußerten sich in verschiedenen Interviewausschnitten die seinerzeit in den Cum-Ex-Verfahren ermittelnde Oberstaatsanwältin a.D. Brorhilker und der Präsident des Landgerichts Bonn, Dr. Weismann. Die Kläger, gegen die ein Ermittlungsverfahren im "Cum-Ex"-Komplex geführt wurde... Lesen Sie mehr
Hessisches Finanzgericht, Beschluss vom 26.07.2023
- 4 V 1042/22 -
Hessisches Finanzgericht: Korrektur von angerechneter Kapitalertragsteuer
Finanzamt darf überhöhte Anrechnung von Körperschaftsteuer korrigieren
Die Kapitalertragsteuer bei so genannten „Cum/Ex-Geschäften“ ist nur dann anrechnungsfähig, wenn sie tatsächlich einbehalten wurde. Dabei kommt demjenigen, der die Anrechnung für sich in Anspruch nehmen möchte, eine entsprechende Mitwirkungs- und Nachweispflicht zu. Kann die tatsächliche Einbehaltung nicht oder nicht mehr nachgewiesen werden, ist das Finanzamt grundsätzlich berechtigt, eine bereits ergangene Anrechnungsverfügung zu ändern und zu viel erstattete Steuerbeträge zurückzufordern. Dies hat das Hessische Finanzgericht im Rahmen eines Verfahrens des einstweiligen Rechtsschutzes entschieden.
Die Antragstellerin ist eine Gesellschaft, die im Streitjahr 2011 an den Börsen XETRA und EUREX auf eigene Rechnung Geschäfte um den Dividendenstichtag herum tätigte. Im Rahmen der Körperschaftsteuererklärung für 2011 machte sie aus diesen getätigten Börsengeschäften unter Vorlage von Steuerbescheinigungen die Anrechnung von Kapitalertragsteuer geltend. Das Finanzamt ließ den Abzug... Lesen Sie mehr
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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 10.04.2024
- 1 BvR 2279/23 -
Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen der wörtlichen Veröffentlichung beschlagnahmter Tagebuchaufzeichnungen
Verfassungsbeschwerde genügt nicht den gesetzlichen Begründungsanforderungen
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde eines Bankiers nicht zur Entscheidung angenommen, mit der sich dieser gegen die Abweisung seiner Klage auf Unterlassung der wörtlichen Wiedergabe von Auszügen aus seinen beschlagnahmten Tagebüchern wendet.
Die Beklagte des Ausgangsverfahrens betreibt eine Internetseite, auf der sie im September 2020 einen Artikel veröffentlichte, in dem Auszüge aus den Tagebüchern des Beschwerdeführers wörtlich wiedergegeben wurden. Diese hatten die Strafverfolgungsbehörden zuvor im Rahmen eines gegen den Beschwerdeführer im Zusammenhang mit sogenannten Cum-Ex-Geschäften geführten Ermittlungsverfahrens... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 09.11.2023
- 6 K 228/20 -
Rückforderung von angerechneter Kapitalertragsteuer im „Cum/Ex-Verfahren“ ist rechtmäßig
Klage im "Cum/Ex-Verfahren" abgewiesen
Bereits im November 2023 hatte das Finanzgericht Hamburg die Klage in einem sog. „Cum/Ex-Verfahren“ abgewiesen. Inzwischen liegt die Begründung der Entscheidung vor.
Eine Bank, die Organgesellschaft der Klägerin war, führte in den Streitjahren 2007 bis 2009 außerbörsliche Aktiengeschäfte rund um den Dividendenstichtag durch. Herangetragen an die Bank wurden die maßgeblichen Aktiengeschäfte von zwei Rechtsanwälten. Die entsprechenden Aktienpakete wurden von Anlageberatern, die nicht zur Bank gehörten, zusammengestellt. In den Streitjahren erwarb... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 08.09.2023
- 10 U 75/20 -
Cum/Cum-Transaktionen: Kompensationszahlungen können auch nach Wegfall der Anrechnungsmöglichkeit der auf die Dividenden entrichteten Kapitalertragssteuer nicht zurückverlangt werden
Kein Bereicherungsanspruch gegen Geschäftspartner
Die Parteien hatten sog. Cum/Cum-Transaktionen getätigt. Die Klägerin vereinnahmte in diesem Zusammenhang Dividenden für von der Beklagten auf sie vor dem Stichtag übertragene Wertpapiere, führte die Kapitalertragssteuer ab und brachte die Beträge im Rahmen ihrer Körperschaftssteuererklärung zur Anrechnung. Für die erhaltenen Dividenden zahlte sie an die Beklagte eine Kompensation. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) bestätigte mit heute verkündeter Entscheidung, dass die Klägerin diese Kompensationszahlungen nicht mit dem Argument zurückverlangen kann, die steuerliche Bewertung habe sich geändert und die Anrechnungsmöglichkeit der auf die Dividenden entrichteten Kapitalertragssteuer sei entfallen.
Die Parteien sind im Inland tätige Banken. Sie streiten um bereicherungsrechtliche Ansprüche aus Wertpapierdarlehensgeschäften in den Jahren 2013-2015. Den - auf der Grundlage eines Rahmenvertrags durchgeführten - Geschäften lagen sog. Cum/Cum- Gestaltungen zugrunde. Diese laufen typischerweise wie folgt ab: Unmittelbar vor einem Dividendenstichtag werden inländische Aktien von... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 24.03.2023
- 27 L 379/22 -
Bundeskanzleramt muss Auskünfte über Kommunikation mit Medien in der "Cum-Ex-Affäre" erteilen
Vertraulicher Charakter bei Kommunikationsformen "im kleinen Kreis" schließt Auskunftsanspruch nicht aus
Das Bundeskanzleramt ist verpflichtet, der Presse Auskünfte über die Kommunikation des Chefs des Bundeskanzleramts mit Medien in der so genannten "Cum-Ex-Steuergeldaffäre" zu erteilen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Der Antragsteller, ein Journalist, hatte das Bundeskanzleramt u.a. danach gefragt, ob der Chef des Bundeskanzleramts nach seiner Vernehmung als Zeuge durch den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss "Cum-Ex-Steuergeldaffäre" im September 2022 einem Journalisten Informationen zu dieser Affäre erteilt habe. Darüber hinaus wollte er wissen, ob der Chef des Bundeskanzleramts eine Mitteilung... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 21.12.2022
- 4 U 282/21 -
„Bad Bank“ der WestLB haftet nicht für Steuerschulden aus Cum/Ex-Geschäften
Berufung der Beklagten erfolgreich
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat die Klage der WestLB-Nachfolgegesellschaft gegen die Erste Abwicklungsgesellschaft (sog. Bad-Bank) auf Freistellung von Steuerverbindlichkeiten aus sog. Cum/Ex-Geschäften abgewiesen. Die Parteien streiten darüber, ob Steuerverbindlichkeiten der Klägerin im Rahmen der Umstrukturierung und Übertragung des Unternehmensbereichs „Kapitalmarktgeschäft“ von der Beklagten übernommen wurden. Das Landgericht hatte der Klägerin eine Forderung in Höhe von rund einer Mrd. Euro zugesprochen.
Die früher als WestLB firmierende Klägerin nimmt die Beklagte auf Freistellung von Steuerverbindlichkeiten in Anspruch, die auf ihre vor der Umstrukturierung getätigten Cum-Ex-Geschäfte zurückgehen. Alleinige Aktionärin der Klägerin ist das Land Nordrhein- Westfalen. Die Beklagte ist eine Abwicklungsanstalt innerhalb der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (sog. „Bad Bank“)... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 17.11.2022
- 1 StR 255/22 -
Bundesgerichtshof bestätigt Urteil in einem weiteren Cum-Ex-Strafverfahren
Der ehemalige Geschäftsführer einer Kapitalanlagegesellschaft des Bankhauses Warburg muss für drei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Ein entsprechendes Urteil des Landgerichts (LG) Bonn wurde durch den Bundesgerichtshof bestätigt. Der Bundesgerichtshof hat die auf Verfahrensbeanstandungen und die Sachrüge gestützte Revision des Angeklagten im Beschlusswege als unbegründet verworfen. Das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.
Das Landgericht hat den Angeklagten im Zusammenhang mit sog. Cum-Ex-Geschäften wegen Steuerhinterziehung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt.Nach den Feststellungen des Landgerichts verantwortete der Angeklagte in den Jahren 2008 und 2009 als Geschäftsführer der Kapitalanlagegesellschaft des Bankhauses W. zwei... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 06.12.2021
- VG 23 L 684/21 -
Botschaft darf Angeklagtem in Cum-Ex-Verfahren Reisepass entziehen
VG weist Eilantrag zurück
Die Entziehung des Reisepasses eines wegen Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall Angeklagten durch eine Deutsche Botschaft ist rechtmäßig. Das Verwaltungsgericht Berlin hat dessen Eilantrag zurückgewiesen.
Gegen den Antragsteller wurde in Deutschland wegen Steuerhinterziehung in drei besonders schweren Fällen ermittelt und Anklage bei zwei Landgerichten erhoben. Ihm wird u.a. vorgeworfen, von 2007 bis 2013 sog. Cum-Ex-Geschäfte mit deutschen Aktienwerten durchgeführt zu haben, wodurch Kapitalertragssteuern unrechtmäßig abgerechnet worden seien. Die Staatsanwaltschaft geht von einer Schadenssumme... Lesen Sie mehr
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