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Dienstag, 23. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Cousin“ veröffentlicht wurden

Landgericht Berlin, Urteil vom 19.10.2023
- 67 S 119/23 -

Möglichkeit der Eigen­bedarfs­kündigung zu Gunsten von Cousins

Cousins als Familienmitglieder bei bestehender enger sozialer Bindung

Eine Eigen­bedarfs­kündigung zu Gunsten von Cousins ist möglich, wenn eine enge soziale Bindung besteht. In diesem Fall gehören Cousins zur "Familie" im Sinne § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Das Amtsgericht Berlin-Mitte hatte im April 2023 entschieden, dass eine Eigenbedarfskündigung zu Gunsten eines Cousins unzulässig sei. Er sei nicht als Familienmitglied zu werten. Familienangehörige im Sinne von § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB seien nur Personen, denen ein Zeugnisverweigerungsrecht gemäß § 383 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 ZPO zustehe. Darauf, ob ein besonders enges persönliches Band zwischen dem Vermieter und der Bedarfsperson besteht, komme es nicht an. Nunmehr hatte das Landgericht Berlin über den Fall zu entscheiden.Das Landgericht Berlin entschied, dass zu Gunsten von Cousins... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 20.04.2023
- 25 C 183/22 -

Keine Eigen­bedarfs­kündigung zugunsten des Cousins

Cousin ist kein Familienangehöriger im Sinne von § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB

Zugunsten eines Cousins kann eine Eigen­bedarfs­kündigung nicht ausgesprochen werden, da dieser kein Familienangehöriger im Sinne von § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Mitte hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Amtsgericht Berlin-Mitte in einem Fall aus dem Jahr 2022 unter anderem darüber zu entscheiden, ob zugunsten eines Cousins eine Eigenbedarfskündigung ausgesprochen werden kann.Das Amtsgericht Berlin-Mitte entschied, dass ein Cousin kein Familienangehöriger im Sinne von § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB sei und daher zu seinem Gunsten... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Nürnberg, Beschluss vom 25.03.2021
- 13 U 1810/20 -

Rechtsanwalt ist Cousin der Richterin: Regelmäßiger Kontakt begründet Besorgnis der Befangenheit

Anwaltliche Tätigkeit nur in erster Instanz und verwandter Richter im Berufungsverfahren unerheblich

Ist der Rechtsanwalt einer Prozesspartei der Cousin einer Richterin, so begründet dies die Besorgnis der Befangenheit, wenn zwischen dem Rechtsanwalt und der Richterin ein regelmäßiger persönlicher Kontakt besteht. Unerheblich für die Besorgnis der Befangenheit ist, dass der Anwalt nur in erster Instanz tätig war und die verwandte Richterin im Berufungsverfahren tätig ist. Dies hat das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Rahmen eines Berufungsverfahrens vor dem Oberlandesgericht Nürnberg wurde eine Richterin Anfang des Jahres 2021 wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Hintergrund dessen war, dass die Richterin die Cousine des in der ersten Instanz tätigen Rechtsanwalts einer Prozesspartei war. Die beiden sahen sich regelmäßig mehrmals pro Woche.... Lesen Sie mehr