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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Cesar Millan“ veröffentlicht wurden
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 17.09.2014
- 11 ME 228/14 -
OVG Niedersachsen bestätigt: "Hundeflüsterer" Cesar Millan benötigt für Hunde-Show tierschutzrechtliche Erlaubnis
Beschwerde des "Hundeflüsterers" erfolglos
Der als "Hundeflüsterer" international bekannte Cesar Millan benötigt für die Sequenzen mit fremden Hunden von Zuschauern im Rahmen seiner in Hannover beginnenden Deutschland-Tournee "The Leader Of The Pack" eine tierschutzrechtliche Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 8 f) Tierschutzgesetz der Landeshauptstadt Hannover.
Den Eilantrag von Cesar Millan, mit dem er festgestellt wissen wollte, dass es einer solchen Erlaubnis nicht bedarf, hatte das Verwaltungsgericht Hannover mit Beschluss vom 15. September 2014 abgelehnt. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht wies die dagegen eingelegte Beschwerde zurück.Das Oberverwaltungsgericht bestätigte die Auffassung, dass die im Rahmen der Show durchgeführten Sequenzen mit fremden Hunden eine tierschutzrechtliche Erlaubnis erfordern. Die Erlaubnispflicht ist nicht auf Trainer klassischer Hundeschulen beschränkt. Auch das gewerbsmäßige einmalige Ausbilden von Hunden oder Anleiten von Hundehaltern zur Ausbildung... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Hannover, Beschluss vom 15.09.2014
- 11 B 11675/14 -
"Hundeflüsterer" Cesar Millan braucht Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz für Hunde-Show-Veranstaltungen in Deutschland
Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz betrifft auch das nur einmalige Anleiten von Hundehaltern durch gewerbsmäßig tätige Hundetrainer
Der als "Hundeflüsterer" international bekannte Cesar Millan benötigt für seine im Bundesgebiet geplante Show "The Leader of the Pack" eine Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz. Dies entschied das Verwaltungsgericht Hannover.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Verfahrens tritt mit seiner Show "The Leader of the Pack" im Bundesgebiet auf. Die erste Veranstaltung findet am 17. September 2014 in Hannover in der Swiss-Life-Arena statt. Bei der Veranstaltung werden unter anderem zuvor ausgewählte Hunde auf der Bühne vorgeführt. Nach dem Veranstaltungskonzept ist der Auftritt des Antragstellers mit fünf... Lesen Sie mehr
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