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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Ceranfeld“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Berlin-Neukölln, Urteil vom 19.12.2016
- 10 C 391/16 -

Austausch eines Plattenherds durch Herd mit Cerankochfeld stellt duldungspflichtige Bagatell­modernisierung dar

Erhöhung des Gebrauchswerts der Wohnung

Ein Wohnungsmieter ist verpflichtet, den Austausch eines Plattenherds durch einen Herd mit Cerankochfeld zu dulden. Eine solche Maßnahme führt zu einer Erhöhung des Gebrauchswerts der Wohnung und stellt damit eine Modernisierung im Sinne von § 555 b Nr. 4 BGB dar. Zudem handelt es sich um eine Bagatell­modernisierung im Sinne von § 555 c Abs. 4 BGB, so dass die formalen Anforderungen an einer Modernisierungs­ankündigung nach § 555 c BGB nicht gelten. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Neukölln entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wehrte sich der Mieter einer Wohnung in Berlin im Jahr 2016 gegen den von der Vermieterin beabsichtigten Austausch des Plattenherds gegen einen Herd mit Cerankochfeld. Seine Vermieterin sah sich aufgrund der Weigerung gezwungen, Klage zu erheben.Das Amtsgericht Berlin-Neukölln entschied zu Gunsten der Vermieterin. Ihr habe gemäß § 555 d Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Duldung des Austausches des Plattenherds gegen einen Herd mit Cerankochfeld zugestanden. Bei der Maßnahme habe es sich um eine Modernisierung im Sinne von § 555 b Nr. 4 BGB gehandelt, da sie zu... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Naumburg, Urteil vom 11.11.2013
- 6 U 21/13 -

Keine Haftung wegen eines durch ein versehentlich eingeschaltetes Ceranfeld verursachten Brandschadens

Keine grobe Fahrlässigkeit bei unbeaufsichtigtem Aufbacken einer Tiefkühlpizza

Entsteht aufgrund eines versehentlich eingeschalteten Ceranfelds eines Herdes ein Brandschaden an einer Mietwohnung, so haftet dafür der Mieter nicht. Denn das Verlassen der Küche während des Aufbackens einer Tiefkühlpizza ist nicht als grob fahrlässig zu werten. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2012 wollte sich der Mieter einer Wohnung mit Hilfe des Backofens eine Tiefkühlpizza zubereiten. Der Herd wies die Besonderheit auf, dass sich die Bedienelemente für die Ceranfelder bereits durch ein leichtes Berühren unabsichtlich verstellen ließen. Aus diesem Grund wurde anlässlich von WG-Partys die Sicherung des Herdes ausgeschaltet.... Lesen Sie mehr




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