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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Busreise“ veröffentlicht wurden
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 13.12.2018
- C-412/17 und C-474/17 -
Schengener Grenzkodex: Busfahrer dürfen bei grenzüberschreitendem Linienbusverkehr keine Pässe kontrollieren
Kontrollen haben gleiche Wirkung wie Grenzübertrittskontrollen und sind daher verboten
Der Schengener Grenzkodex hindert Deutschland daran, Beförderungsunternehmer im grenzüberschreitenden Linienbusverkehr zu verpflichten, vor der Einreise in das deutsche Hoheitsgebiet die Pässe und Aufenthaltstitel der Passagiere zu kontrollieren. Solche Kontrollen haben die gleiche Wirkung wie Grenzübertrittskontrollen und sind daher verboten.
Nach deutschem Recht* muss jeder Beförderungsunternehmer, der im Schengen - Raum einen grenzüberschreitenden Linienbusverkehr mit Zielort in Deutschland betreibt, vor dem Überschreiten der deutschen Grenze d i e Pässe und Aufenthaltstitel der Passagiere kontrollieren. Damit soll verhindert werden, dass Drittstaatsangehörige, die nicht im Besitz dieser Reisedokumente sind, in das deutsche Hoheitsgebiet befördert werden. Die Polizeibehörden können zur Durchsetzung der Kontrollpflicht zwangsgeldbewehrte Verfügungen , mit denen solche Beförderungen untersagt werden, an Beförderungsunternehmer richten , die nach ihren Feststellungen Drittstaatsangehörige,... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht München, Urteil vom 06.06.2018
- 262 C 2407/18 -
Fehlender deutlicher Hinweis auf Fahrzeiten über Nacht berechtigt Fernbusreisende zur Kündigung des Reisevertrages
Nächtliche Zustiegsmöglichkeit an einer mehr als 20 Kilometer vom Wohnort entfernten Tankstelle vor allem für ältere Reisende nicht zumutbar
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass Fernbusreisende, denen kein hinreichend deutlicher Hinweis auf Fahrzeiten über Nacht gegeben wurde, zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt sind.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls buchte für sich und ihren Ehemann eine Busreise an die Côte d'Azur für den Zeitraum 17. bis 25. Oktober 2016, bezahlte 1.394 Euro und erhielt eine Buchungsbestätigung vom 15. Juni 2016. Im Reiseprospekt war angekündigt worden, dass man die Reisenden an "Zustiegsmöglichkeiten in der Nähe ihres Wohnortes" abholen würde. Mit Anschreiben vom 29.... Lesen Sie mehr
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 29.10.1990
- 2/24 S 10/90 -
Fehlende Kniefreiheit während Busreise berechtigt zur Reisepreisminderung von 20 %
Reisender nicht zur Abhilfe des Reisemangels verpflichtet
Die fehlende Kniefreiheit während einer Busreise kann einen Reisemangel darstellen, der eine Reisepreisminderung von 20 % rechtfertigt. Der Reisende ist zudem nicht verpflichtet sich um die Abhilfe des Reisemangels zu kümmern. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Ehepaar nahm an einer "königlichen Marokko-Reise" Anfang des Jahres 1985 teil. Die erste Woche der Reise bestand aus einer Busrundreise. Da der Abstand des Sitzes des Ehemanns im Bus zum Vordersitz nur 10 cm betrug, musste er seine Beine seitwärts in Richtung Gang stellen. Dadurch kehrte er seiner Ehefrau den Rücken zu und konnte nur... Lesen Sie mehr
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