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Freitag, 19. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Büroorganisation“ veröffentlicht wurden

Sozialgericht München, Urteil vom 17.07.2020
- S 7 KR 1719/19 -

Anspruch auf Krankengeld bei verspäteter Vorlage der AU-Bescheinigung

Meldungsversäumnis wegen unzureichender Büroorganisation des Arztes führt nicht zum Verlust des Krankengeld­anspruchs

Einem Arbeitnehmer steht Krankengeld auch dann zu, wenn er das Attest für die fortdauernde Krankschreibung bei seiner Krankenkasse erst verspätet vorlegt, weil der untersuchende Arzt es ihm erst nachträglich zugeleitet hatte. Dies hat das SG München kürzlich so entschieden (Urteil vom 17.06.2020, S 7 KR 1719/19).

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Arbeitnehmer hatte sich an einem Montag um eine erneute Krankschreibung bemüht. Der Arzt hatte diese aber wegen einer fehlenden Schreibkraft nicht noch am gleichen Tag ausgestellt, sondern sie dem Patienten erst am folgenden Samstag übermittelt. Obwohl der Arbeitnehmer die Bescheinigung noch am gleichen Tag auf den Weg gebracht hatte, wollte die Krankenkasse ihm das Krankengeld für die Zeit zwischen der Untersuchung und dem Erhalt der Bescheinigung verweigern. Schließlich hätte sich der Betroffene auch per Telefon oder Fax weiterhin krankmelden können.Das Sozialgericht München ist... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 17.03.2004
- IV ZB 41/03 -

Zur Fristenkontrolle bei Wiedervorlage wegen Vorfrist

Prozessbevollmächtigter muss nachprüfen

Auch wenn der Prozessbevollmächtigte die von seiner Angestellten in den Fristenkalender eingetragene Frist überprüft hat, befreit ihn dies nicht davon, im Rahmen seiner Vorbereitung einer Prozesshandlung die Einhaltung der für diese vorgeschriebenen Frist nachzuprüfen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Im Fall hatte die Büroangestellte die ursprünglich im Fristenkalender eingetragene Frist nachträglich geändert (vom 25. Juni 2003 auf den 26. Juni 2003). Am 26. Juni 2003 faxte der Prozessbevollmächtigte die Berufungsbegründung an das Landgericht.Dieses machte den Prozessbevollmächtigten darauf aufmerksam, dass die Frist gemäß § 520 Abs. 2 Satz 1 ZPO nicht gewahrt sei. Den... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 23.11.2004
- XI ZB 4/04 -

Wiedereinsetzung bei Papierstau im Telefaxgerät des Gerichts

Im Fall hatten die Kläger rechtzeitig Berufung eingelegt. Die Berufungsbegründung ging aber wegen eines Papierstaus am Empfangsgerät des Oberlandesgerichts nicht vollständig ein.

Das Oberlandesgericht hatte den Wiedereinsetzungsantrag der Kläger mit der Begründung zurückgewiesen, dass bei Telefaxübertragungen für die Frage der Fristwahrung auf den binnen der Frist ausgedruckten Teil des Schriftsatzes abzustellen sei. Eine vollständige Berufungsbegründung, wozu insbesondere die Wiedergabe einer Unterschrift des Prozessbevollmächtigten gehöre, sei bei Gericht... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 01.12.2004
- XII ZB 164/03 -

Zur Fristenkontrolle wenn die Akte zur Besprechung mit dem Mandanten vorgelegt wird

Im Fall hatte das Büropersonal des Anwalt die Berufungsbegründungsfrist im Fristenkalender nicht notiert und ihm die Akte deshalb nicht rechtzeitig zur Fertigung der Berufungsbegründungsschrift vorgelegt. Vor Einlegung der Berufung hatte der Anwalt mit dem Mandanten einen Besprechungstermin durchgeführt, bei dem ihm die Akte vorgelegt worden war.

Der Anwalt stellte beim Berufungsgericht den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, der. Dieser Antrag wurde zurückgewiesen und die Berufung als unzulässig verworfen.Gegen diesen Beschluss wendet sich der Beklagte mit einer Rechtsbeschwerde an den BGH. Dieser verwarf die Beschwerde als nicht zulässig.Der BGH bestätigt die Auffassung des Berufungsgerichts.... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 01.04.2004
- I ZB 26/03 -

Unvorhersehbare Erkrankung einer Mitarbeiterin

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Es stellt kein Organisationsverschulden des Rechtsanwalts dar, wenn er für den Fall einer plötzlichen nicht vorhersehbaren Erkrankung einer allein im Büro verbleibenden Mitarbeiterin am späten Nachmittag des letzten Tages einer zu wahrenden Frist keine besondere Vertretungsregelung aufgestellt hat. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Der Kläger war Verwalter in einem Insolvenzverfahren. Er hatte die Berufungsbegründungsfrist nicht eingehalten, da seine seit 10 Jahren zuverlässig arbeitende Bürovorsteherin G plötzlich erkrankte. Bevor er seine Kanzlei gegen 16.30 Uhr verlassen hatte, hatte ihm seine Büroversteherin versichert, sie werde die Berufungsbegründung noch vor dem Feierabend per Telefax an das Berufungsgericht... Lesen Sie mehr




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