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Donnerstag, 12. Dezember 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Bühnenshow“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 27.10.2022
- VG 17 L 245/22 -

Walküre und Rheingold: Kaninchen dürfen auf Staatsoper-Bühne bleiben

Tierschutz­organisation Peta wollte Kaninchen von der Berliner Staatsoper-Bühne verbannen

Ein anerkannter Tierschutzverein ist beim Verwaltungsgericht Berlin mit dem Versuch gescheitert, den Einsatz lebender Kaninchen bei den Aufführungen der Wagner-Opern Rheingold und Walküre an der Staatsoper Berlin zu unterbinden.

In zwei Neuinszenierungen der beiden Opern an der Staatsoper Berlin werden 20 lebende Kaninchen zur Schau gestellt. Sie sollen ein Forschungslabor in der Götterburg Walhall symbolisieren. Die nächsten Aufführungen sind für den 29. und 30. Oktober 2022 geplant. Ein anerkannter Tierschutzverein, der diese Verwendung für tierschutzwidrig hält, begehrte hiergegen kurzfristig ein Einschreiten des Veterinäramts des Bezirks Mitte von Berlin.Die 17. Kammer des Verwaltungsgerichts wies den Eilantrag zurück. Zwar müsse die zuständige Behörde nach dem u.a. dafür sorgen, dass Tiere nicht zu einer Filmaufnahme, Schaustellung, Werbung oder... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 03.07.2008
- I ZR 204/05 -

BGH zur Frage, wann eine Musical-Show als bühnenmäßige Aufführung anzusehen ist

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, unter welchen Voraussetzungen die Aufführung eines Musicals als bühnenmäßige Aufführung anzusehen ist.

Die Klärung dieser Voraussetzungen ist deshalb von Bedeutung, weil die Urheber der GEMA zwar die Aufführungsrechte an Werken der Tonkunst übertragen, sich aber das Recht zur bühnenmäßigen Aufführung dramatisch-musikalischer Werke vorbehalten. Auf diese Weise behalten sie die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, wem sie unter welchen Bedingungen das Recht zur bühnenmäßigen Aufführung ihrer Werke einräumen.... Lesen Sie mehr

Landgericht München I, Urteil vom 01.06.2005
- 21 O 8437/05 -

Alles nur geklaut?

Bis zu welcher Grenze darf sich eine Stimmungs-Band bei ihren Auftritten an das erfolgreiche Programm einer anderen Festzeltband anlehnen?

Diese Frage hatte die für Urheberrechtschutz zuständige Zivilkammer des Landgerichts München I zu entscheiden, nachdem gegen eine von ihr erlassene einstweilige Verfügung Widerspruch eingelegt wurde.

Der Antragsteller, Leader einer im Bierzeltbereich erfolgreichen Partyband, hatte die einstweilige Verfügung mit dem Argument erwirkt, er habe eigene Arrangements geschrieben, die jeweils eine Reihe bekannter Stimmungshits zu Medleys verknüpfen. Diese würde nun der Antragsgegner mit seiner Band nahezu identisch nachspielen, dies sei jedoch ein klarer Fall einer Urheberrechtsverletzung,... Lesen Sie mehr