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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Briefwerbung“ veröffentlicht wurden
Kammergericht Berlin, Urteil vom 19.06.2015
- 5 U 7/14 -
Unzulässige Briefwerbung aufgrund vorgetäuschter besonderer Dringlichkeit und Wichtigkeit
Nichterkennbarkeit als Werbesendung begründet Wettbewerbsverstoß gemäß § 7 Abs. 1 UWG
Eine Briefwerbung ist als unzumutbare Belästigung im Sinne von § 7 Abs. 1 UWG unzulässig, wenn sich auf dem Briefumschlag Angaben befinden, die eine besondere Dringlichkeit und Wichtigkeit vortäuschen und somit den Charakter der Post als Werbesendung verschleiern. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein niederländisches Unternehmen, welches sich auf den Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln und Arzneimitteln spezialisiert hatte, verschickte im Mai 2013 nach Berlin eine Werbebroschüre in einem Briefumschlag. Da der Umschlag Angaben enthielt, wie "Zustellungs-Hinweis…Vertraulicher Inhalt", "Nur vom Empfänger persönlich zu öffnen!" und "Eilige Terminsache!", war ein Wettbewerbsverband der Ansicht, dass die Werbesendung unzulässig sei. Denn der Empfänger sei über den werbenden Charakter des Schreibens getäuscht worden. Der Wettbewerbsverband beantragte daher im Eilverfahren die Untersagung der Werbung.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht München, Urteil vom 05.12.2013
- 29 U 2881/13 -
Widerspruch gegen Zusendung von Werbung umfasst auch nicht persönlich adressierte Briefkastenwerbung
Werbewiderspruch genügt für erkennbar unerwünschtes Ansprechen / Anbringung eines "Werbung nein danke"-Aufklebers an Briefkasten nicht erforderlich
Erhält ein Verbraucher eine persönlich adressierte Briefwerbung und teilt er dem Werbenden daraufhin mit, dass er die Zusendung von Werbung nicht wünscht, so umfasst dieser Werbewiderspruch auch die nicht persönlich adressierte Briefkastenwerbung (teiladressierte Postwurfsendung). Das Anbringen eines "Werbung nein danke"-Aufklebers ist dabei nicht erforderlich. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Verbraucher erhielt im Mai 2012 ein an ihn persönlich adressiertes Schreiben, welches ein Angebot über einen Kabelnetzanschluss enthielt. Er teilte der Kabelnetzbetreiberin ("Kabel Deutschland") daraufhin mit einer E-Mail mit, dass er keine Verträge mit ihr abschließen wolle, selbst wenn Leistungen geschenkt würden und daher keine Werbung... Lesen Sie mehr
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