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Donnerstag, 18. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Botoxbehandlung“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 05.12.2019
- 8 U 164/19 -

Mahnung für Botox-Behandlungskosten darf nicht über Arbeitgeber versendet werden

Anspruch auf Schmerzensgeld wegen Verstoßes gegen die ärztliche Schweigepflicht

Versendet ein Arzt eine Rechnung über die Behandlung mit Botox-Spritzen über den Arbeitgeber der Behandelten, rechtfertigt dieser Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht ein Schmerzensgeld von 1.200 Euro. Kurzfristige Beeinträchtigungen des körperlichen Wohlbefindens nach der Behandlung seien dagegen Bagatellschäden. Dies entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls betreibt ein Kosmetikstudio. Ihr Ehemann ist Arzt. Er behandelte die Beklagte im klägerischen Kosmetikstudio mit zwei Botox-Spritzen im Gesicht. Die Beklagte bezahlte die Behandlung nicht vollständig. Sie rügte, dass ein anhaltender Effekt der Behandlung ausgeblieben sei. Die dritte Mahnung über die Botox-Injektion wurde per Fax über die Arbeitgeberin der Beklagten an diese gesandt.Die Klägerin begehrte nunmehr restliche Zahlung. Die Beklagte verlangte widerklagend Schmerzensgeld in Höhe von 15.000 Euro. Sie berief sich darauf, nicht über die Risiken der Behandlung aufgeklärt worden zu sein.... Lesen Sie mehr




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