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Donnerstag, 18. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Borrelioseinfektion“ veröffentlicht wurden

Sozialgericht München, Urteil vom 26.10.2022
- S 59 KR 650/22 -

Keine Erstattung der Kosten für Antibiotika-augmentierte Thermoeradikation bei Borreliose durch gesetzliche Krankenversicherung

Fehlendes Vorliegen einer Empfehlung des Gemeinsamen Bundesausschusses für neue Behandlungsmethode

Die Kosten für eine Antibiotika-augmentierte Thermoeradikation bei Borreliose können nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet verlangt werden. Insofern fehlt es an der Empfehlung des Gemeinsamen Bundesausschusses für die neue Behandlungsmethode. Zudem ist die Hyperthermie von der vertragsärztlichen Versorgung ausdrücklich ausgeschlossen. Dies hat das Sozialgericht München entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein nach einem Zeckenbiss an Borreliose erkrankter Mann unterzog sich in der Zeit von August 2021 bis Februar 2022 der Behandlungsmethode der Antibiotika-augmentierten Thermoeradikation. Die dadurch entstandenen Kosten in Höhe von über 10.000 € verlangte er von seiner gesetzlichen Krankenkasse erstattet. Da diese eine Kostenerstattung ablehnte, erhob der Mann Klage.Das Sozialgericht München entschied gegen den Kläger. Ihm stehe kein Anspruch auf Übernahme der der Behandlungskosten für die Antibiotika-augmentierte Thermoeradikation bei Borreliose zu. Dabei handele es ich um eine... Lesen Sie mehr

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Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 21.09.2017
- L 16 KR 284/17 -

Kein Anspruch auf Kostenerstattung für Borreliose-Behandlung in Türkei

Krankenkasse muss nicht für Gesund­heits­tourismus aufkommen

Eine Borreliose ist in Deutschland gut behandelbar. Es ist daher nicht erforderlich extra zu Ärzten in die Türkei zu reisen. Dies hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden.

Im vorliegenden Fall hatte ein 40-jähiger, türkischstämmiger Mann, der vor vielen Jahren von einer Zecke gebissen wurde, geklagt. Kurz vor Weihnachten 2014 reiste er in die Türkei und ließ dort die schmerzhafte Borreliose-Symptomatik behandeln. Nach seiner Rückkehr im Januar legte er bei seiner Krankenkasse zahlreiche Rechnungen (umgerechnet ca. 860,- €) zur Erstattung vor. Diese... Lesen Sie mehr

Bundessozialgericht, Urteil vom 27.06.2017
- B 2 U 17/15 R -

Borrelieninfektion eines Forstwirts für Anerkennung einer Berufskrankheit allein nicht ausreichend

Nicht jeder körperlichen Regelwidrigkeit kommt Krankheitswert im Rechtssinne zu

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass für die Anerkennung einer Berufskrankheit eine Borrelieninfektion bei einem Forstwirt allein nicht ausreichend ist. Das Gericht verwies darauf, dass hierfür nach aktuellem medizinisch-wissenschaftlichem Erkenntnisstand sowohl die Borrelieninfektion als auch die typischen klinischen Symptome einer Borreliose im Vollbeweis vorliegen müssen.

Der 1959 geborene Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens ist als forstwirtschaftlicher Unternehmer bei der Beklagten unfallversichert und bewirtschaftet seit Jahren regelmäßig 4,28 ha eigenen Wald. Im Juni 2008 stellte sich der Kläger wegen eines Zeckenbisses bei einem Arzt vor, dem er bereits 2007 über einen Zeckenstich am Hals berichtet hatte. Laut Laborbericht waren im Immunoblot... Lesen Sie mehr

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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25.02.2010
- BVerwG 2 C 81.08 -

BVerwG: Zeckenbiss ist ein Dienstunfall, wenn er bei Ausübung des Dienstes erfolgt

Tag und Ort des Zeckenbisses muss hinreichend genau festgestellt werden können

Ein Zeckenbiss und die darauf zurückzuführende Borrelioseinfektion können ausnahmsweise als Dienstunfall anerkannt werden. Voraussetzung ist, dass Tag und Ort des Zeckenbisses hinreichend genau festgestellt werden können. Außerdem muss der Beamte in Ausübung seines Dienstes infiziert worden sein. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

Die Klägerin, eine Lehrerin, begleitete Grundschüler anlässlich einer mehrtägigen Schulveranstaltung, die auf einem im Wald gelegenen Bauernhof stattfand. Auch während der Pausen, in denen sich die Kinder in der bewaldeten Umgebung des Bauernhofes aufhielten, hatte die Klägerin die Schüler zu beaufsichtigen und zu betreuen. Während einer solchen Pausenaufsicht wurde die Klägerin von... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 13.07.2006
- 1 K 409/06.TR -

Zeckenbiss auf Arbeitsweg ist kein Dienstunfall

Ein Beamter, der auf seinem Weg zum Dienst von einer Zecke gebissen wird, hat keinen Anspruch darauf, dass der Zeckenbiss als Dienstunfall anerkannt wird. Dies hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden.

Der Entscheidung lag die Klage eines Polizeibeamten zugrunde, der den Weg zwischen seinem Wohnort und der Dienststelle mit dem Fahrrad zurücklegte und dabei ein Waldstück durchquerte. Unmittelbar nachdem er die Dienststelle erreicht hatte, stellte er im Bereich des unteren Rippenbogens eine festgebissene Zecke fest, die er von einem Arzt entfernen ließ. Der Beamte begehrte vom beklagten... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 21.03.2006
- 2 A 1143/05 -

VG Hannover: Vermutung reicht für Anerkennung eines Zeckenbisses als Dienstunfall nicht aus

Lehrerin vermutlich auf Klassenfahrt von Zecke gestochen

Die Klage einer Lehrerin auf Anerkennung eines Zeckenbisses und einer darauf beruhenden Borreliose als Dienstunfall wurde abgewiesen.

Die Klägerin hatte geltend gemacht, während einer Klassenfahrt Anfang Juli 2004 von einer Zecke gebissen worden zu sein. Von dem Zeckenbiss habe sie zunächst nichts gemerkt. Nach den Sommerferien habe sie einen Arzt aufgesucht. Bei einer Blutuntersuchung sei eine Borreliose festgestellt worden.Die Landesschulbehörde hat den Antrag auf Anerkennung als Dienstunfall abgelehnt,... Lesen Sie mehr




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