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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Bodo Ramelow“ veröffentlicht wurden
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 17.09.2013
- 2 BvR 2436/10 und 2 BvE 6/08 -
BVerfG: Jahrelange Überwachung des Linke-Politikers Bodo Ramelow verfassungswidrig
Abgeordnetenbeobachtung durch den Verfassungsschutz unterliegt strengen Verhältnismäßigkeitsanforderungen
Das Bundesverfassungsgericht hat sich zu den Voraussetzungen für die Beobachtung von Abgeordneten durch Behörden des Verfassungsschutzes geäußert und entschieden, dass die Beobachtung demnach einen Eingriff in das freie Mandat darstellt. Er unterliegt strengen Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit. Die langjährige Beobachtung des Beschwerdeführers Bodo Ramelow, eines ehemaligen Bundestags- und jetzigen Landtagsabgeordneten für die Partei DIE LINKE, genügt diesen Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit nicht.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Beschwerdeführer war ab Oktober 1999 Mitglied des Thüringer Landtags. Von Oktober 2005 bis September 2009 war er Mitglied des Deutschen Bundestags und der Fraktion DIE LINKE sowie deren stellvertretender Fraktionsvorsitzender. Seit Herbst 2009 ist er Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag.Das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet einzelne Mitglieder des Deutschen Bundestags, die der Fraktion DIE LINKE angehören. Seit 1986 führt es über den Beschwerdeführer eine Personenakte, in der Informationen gesammelt sind, die bis in die 1980er Jahre... Lesen Sie mehr
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