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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Blickfangwerbung“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Nürnberg, Beschluss vom 16.08.2022
- 3 U 747/22 -

Keine Richtigstellung einer falschen Blickfangwerbung durch Fußnote bei eindeutiger und leicht zu vermeidender Unrichtigkeit

Vorliegen einer Irreführung

Enthält eine Blickfangwerbung eine unzutreffende Werbeaussage, so kann dies nicht durch eine Fußnote richtiggestellt werden, wenn die Unrichtigkeit eindeutig und leicht vermeidbar ist. In diesem Fall liegt eine Irreführung vor. Dies hat das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2021 warb ein Küchenunternehmen auf ihrer Webseite unter anderem mit folgender Aussage "33 % AUF ALLE KÜCHEN (1)". Durch die Fußnote wurde darauf hingewiesen, dass Küchen unter einem Wert von 6.900 € vom Angebot ausgenommen waren. Das Landgericht Nürnberg-Fürth untersagte der Firma diese Werbeaussage wegen Irreführung der Verbraucher. Dagegen richtete sich die Berufung der Firma.Das Oberlandesgericht Nürnberg bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Die Blickfangwerbung der Firma stelle einen wettbewerblich relevanten Verstoß gegen das Irreführungsverbot... Lesen Sie mehr

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Landgericht Mönchengladbach, Urteil vom 15.07.2013
- 8 O 18/13 -

Blickfangwerbung im Internet: Auflösung eines Sternchenhinweises auf der dritten Unterseite unzureichend

Versteckte Auflösung stellt Irreführung der Verbraucher und damit Wettbewerbsverstoß dar

Ist eine auf der Interseite einer Bank befindliche Blickfangwerbung über einen günstigen Zinssatz mit einem Sternchenhinweis versehen, so ist es unzureichend, wenn dieser Hinweis erst auf der dritten Unterseite aufgelöst wird. Denn dadurch können die Verbraucher eher zufällig von den Einschränkungen des beworbenen Zinssatzes erfahren. Aufgrund dessen liegt eine Irreführung der Verbraucher und somit einen Wettbewerbsverstoß nach § 5 a UWG vor. Dies hat das Landgericht Mönchengladbach entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Bank bewarb auf ihrer Internetseite im Februar 2013 eine Geldanlage mit einem hohen Zinssatz. Tatsächlich galt der Zinssatz aber nur eingeschränkt. Diese Einschränkung wurde zwar mit Hilfe eines Sternchenhinweises aufgelöst. Die Auflösung befand sich aber erst auf der dritten Unterseite, die erst nach Betätigung dreier Links namens "jetzt... Lesen Sie mehr




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