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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Bierbike“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Münster, Urteil vom 30.06.2014
- 8 K 1591/13 -

Mehrsitzige Tandems dürfen nur mit Sonder­nutzungs­erlaubnis gefahren werden

Zweck der Tandemnutzung besteht in der Regel nicht überwiegend zur Fortbewegung sondern zum geselligen Beisammensein

Das Verwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass für Fahrten mit so genannten Tandems mit zwei bis 22 Sitzplätzen im Stadtgebiet Münsters eine straßenrechtliche Sonder­nutzungs­erlaubnis erforderlich ist, sofern sie nicht überwiegend zur Fortbewegung, sondern für die Durchführung einer Feier auf der Straße genutzt werden.

Geklagt hatte der Inhaber einer Firma, die die Tandems unter anderem in Münster an Touristen und Reisegruppen vermietet. Die Fahrzeuge sind zum Teil überdacht und bestehen aus einer Eisenkonstruktion mit einer Gepäckablagefläche und einer Halterung für eine Getränkeflasche an den Sitzen. Die Tandems werden von einer Person gesteuert, während die übrigen Benutzer auf den jeweiligen Tretplätzen über eine Fahrradkette für den Antrieb des Fahrzeugs sorgen.Am 15. September 2012 wurden zwei Fahrzeuge des Klägers auf dem Schlossplatz in Münster von Mitarbeitern des Ordnungsamts angehalten und im Zusammenwirken mit der Polizei stillgelegt.... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 28.05.2013
- 8 L 229/13 -

Auch Gruppen-Tandems benötigen Sonder­nutzungs­erlaubnis

Nutzung des öffentlichen Straßenraums zu Verkehrszwecken steht bei Gruppen-Tandems ähnlich wie bei Bier-Bikes nicht im Vordergrund

Die Benutzung von Tandems mit 12, 14, 15, 22 Sitzen auf den öffentlichen Straßen im Stadtgebiet Münsters bedarf einer straßenrechtlichen Sonder­nutzungs­erlaubnis. Dies entschied das Verwaltungsgericht Münster.

Der Antragsteller des zugrunde liegenden Streitfalls vermietet mehrere so genannte Gruppenfahrräder mit 2 bis 22 Sitzplätzen unter anderem für Betriebsfeiern und Familienausflüge. Die Fahrzeuge sind überdacht und mit Beleuchtung, Stauraum für Proviant und einem Getränkehalter an jedem Sitzplatz versehen.Das Verwaltungsgericht Münster verneinte eine Nutzung der Gruppen-Tandems... Lesen Sie mehr

Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 28.08.2012
- 3 B 8.12 -

Betrieb von "Bier-Bikes" bedarf einer Genehmigung

Eventcharakter steht im Vordergrund

Der Betrieb eines "Bier-Bikes" auf öffentlichen Straßen stellt kein Gemeingebrauch, sondern eine erlaubnispflichtige Sondernutzung dar. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall wendete sich die Klägerin gegen das Verbot, ohne Sondernutzungserlaubnis "Bier-Bikes" auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen zu benutzen. Die Klägerin vermietete vierrädrige Fahrzeuge mit einer Länge von etwa 5,30 m, einer Breite von ca. 2,30 m und einer Höhe von rund 2,70 m. Diese waren mit einem Bierfass, einer Zapf- und Musikanlage ausgestattet. Ein... Lesen Sie mehr

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Oberverwaltungsgericht Münster, Urteil vom 23.11.2011
- 11 A 2325/10 (Bierbike) und 11 A 2511/11 (Partybike) -

Betrieb von Bierbikes und Partybikes auf öffentlichen Straßen bedarf einer Sondernutzungserlaubnis

Bier- oder Partybikes sind als auf die Straße aufgebrachte verkehrsfremde Sachen zu qualifizieren

Der Betrieb von Bierbikes und Partybikes auf öffentlichen Straßen stellt keinen (erlaubnisfreien) Gemeingebrauch sondern eine erlaubnispflichtige Sondernutzung dar. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Münster in zwei Urteilen rechtsgrundsätzlich entschieden.

Die Kläger vermieten Bierbikes (mit Getränkeangebot) bzw. Partybikes (mit fakultativem Getränkeangebot) in Düsseldorf. Durch Ordnungsverfügung hatte ihnen die Stadt Düsseldorf (Beklagte) die Nutzung dieser Gefährte auf den öffentlichen Straßen in Düsseldorf untersagt.Bei einem Bier- oder Partybike handelt es sich um ein vierräderiges Gefährt. Es weist eine Länge... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 06.10.2010
- 16 K 6710/09, 16 K 8009/09 -

Benutzung von „Partybikes“ und „Bierbikes“ bedarf der straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis

Bei Nutzung von Party- oder Bierbikes steht nicht die Nutzung der öffentlichen Straßen zu Verkehrszwecken im Vordergrund

Die Nutzung von so genannter Partybikes oder Bierbikes auf öffentlichen Verkehrsflächen bedarf einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis, da hierbei nicht die Nutzung öffentlicher Straßen zu Verkehrszwecken, sondern das gesellige Feiern im Vordergrund steht. Dies entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf.

Im zugrunde liegenden Streitfall untersagte die Stadt Düsseldorf einem Veranstalter (Kläger) mit einer Ordnungsverfügung die Benutzung so genannter Partybikes oder Bierbikes auf öffentlichen Verkehrsflächen. Nach Auffassung der Stadt fehle den Klägern die hierfür erforderliche Sondernutzungserlaubnis.Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat diese Entscheidung bestätigt:... Lesen Sie mehr




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