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Freitag, 19. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Bienenstich“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Brandenburg a. d. Havel, Urteil vom 28.11.2017
- 34 C 146/16 -

Haftung eines Imkers: Schadens­ersatz­anspruch aufgrund Bienenstichs setzt Möglichkeit der Abwehr des Bienen-Flugs als Eigentums­beeinträchti­gung voraus

Bienenhaltung im ländlichen Bereich als ortsüblich und unwesentliche Beeinträchtigung anzusehen

Der Anspruch auf Schadensersatz gegen einen Imker aufgrund eines Bienenstichs setzt voraus, dass der Geschädigte den Bienen-Flug als Eigentums­beeinträchti­gung nach § 1004 Abs. 1 BGB abwehren kann. Eine Bienenhaltung im ländlichen Bereich ist als ortsübliche und unwesentliche Beeinträchtigung im Sinne von § 906 BGB anzusehen und somit von einem Nachbarn gemäß § 1004 Abs. 2 BGB zu dulden. Dies hat das Amtsgericht Brandenburg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Landwirt im April 2016 auf einem Grundstück in einem ländlichen Dorf von einer Biene gestochen als er Schafsmist abladen wollte. Aufgrund des Bienenstichs und einer allergischen Reaktion schwoll sein Gesicht so stark an, dass die Schwellungen erhebliche Schmerzen verursachten. Auf dem benachbarten Grundstück in etwa 20 bis 30 m Entfernung unterhielt ein Imker ein Bienenvolk. Der gestochene Landwirt behauptete, dass eine dieser Bienen den Stich verursacht habe und klagte daher gegen den Imker auf Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 300 EUR.... Lesen Sie mehr




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