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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Bienenhaltung“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Brandenburg a. d. Havel, Urteil vom 28.11.2017
- 34 C 146/16 -
Haftung eines Imkers: Schadensersatzanspruch aufgrund Bienenstichs setzt Möglichkeit der Abwehr des Bienen-Flugs als Eigentumsbeeinträchtigung voraus
Bienenhaltung im ländlichen Bereich als ortsüblich und unwesentliche Beeinträchtigung anzusehen
Der Anspruch auf Schadensersatz gegen einen Imker aufgrund eines Bienenstichs setzt voraus, dass der Geschädigte den Bienen-Flug als Eigentumsbeeinträchtigung nach § 1004 Abs. 1 BGB abwehren kann. Eine Bienenhaltung im ländlichen Bereich ist als ortsübliche und unwesentliche Beeinträchtigung im Sinne von § 906 BGB anzusehen und somit von einem Nachbarn gemäß § 1004 Abs. 2 BGB zu dulden. Dies hat das Amtsgericht Brandenburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Landwirt im April 2016 auf einem Grundstück in einem ländlichen Dorf von einer Biene gestochen als er Schafsmist abladen wollte. Aufgrund des Bienenstichs und einer allergischen Reaktion schwoll sein Gesicht so stark an, dass die Schwellungen erhebliche Schmerzen verursachten. Auf dem benachbarten Grundstück in etwa 20 bis 30 m Entfernung unterhielt ein Imker ein Bienenvolk. Der gestochene Landwirt behauptete, dass eine dieser Bienen den Stich verursacht habe und klagte daher gegen den Imker auf Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 300 EUR.... Lesen Sie mehr
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 20.08.2013
- 10 LC 113/11 und 10 LC 131/11 -
Pflanzenschutzmittel dürfen Nahrungsquellen von Bienen nicht vergiften
Landwirtschaftskammer Niedersachsen darf Beihilfe um 5 % kürzen und überzahlten Betrag vom Kartoffelbauer zurückfordern
Bienengefährliche Pflanzenschutzmittel u.a. auf Kartoffeln dürfen bereits dann nicht mehr angewandt werden, wenn damit zu rechnen ist, dass Bienen innerhalb des Wirkungszeitraums des Mittels zwecks Nahrungssuche die behandelten Pflanzen anfliegen. Dies geht aus einer Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger hat im Landkreis Celle einen landwirtschaftlichen Betrieb und baut Kartoffeln an. Für das Jahr 2006 erhielt er eine produktionsbezogene Beihilfe für den Anbau von Stärkekartoffeln sowie eine allgemeine Betriebsprämie. Beide Beihilfen sind daran gebunden, dass der Landwirt allgemeine Anforderungen beachtet. Hierzu... Lesen Sie mehr
Landgericht Coburg, Urteil vom 15.01.2013
- 22 O 404/12 -
Zimmermann haftet nicht für optische Mängel an einem Bienenhaus bei Lieferung von minderwertigem Holz durch den Kunden
LG Coburg zur Frage der Haftung eines Werkunternehmers
Ein Bienenzüchter, der einem Zimmermann Holz überlässt, damit dieser ihm ein benutzbares Bienenhaus herstellt, kann dann nicht im Nachhinein Mängel an der Optik wegen Vermorschung geltend machen, wenn das Bienenhaus zum einen nutzbar ist und der Zimmermann zum anderen von vornherein auf die schlechte Qualität des überlassenen Holzes hingewiesen hatte. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Coburg hervor.
Der spätere Kläger des zugrunde liegenden Falls ließ sich von einem Zimmermann ein großes Bienenhaus bauen. Das Holz hierfür lieferte der Bienenfreund selbst. Auf die Rechnung des Zimmermanns bezahlte er 3.000 Euro. Dann machte der Besteller vor allem optische Mängel des benutzbaren Bienenhauses gelten. Deshalb wollte er die bezahlten 3.000 Euro zurück und weitere fast 7.000 Euro Schadenersatz.... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 11.11.1993
- 5 S 2352/92 -
Keine Verletzung des nachbarlichen Rücksichtnahmegebots durch eine Bienenhaltung
Genehmigung zur Haltung von fünf Bienenvölkern rechtmäßig
Wird die Errichtung eines Bienenstands mit fünf Völkern genehmigt, so wird dadurch nicht das nachbarliche Rücksichtnahmegebot verletzt. Ein Nachbar kann daher nicht erfolgreich gegen die Genehmigung vorgehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall genehmigte das Landratsamt die Errichtung eines Bienenstands mit fünf Völkern in einem reinen Wohngebiet. Eine Nachbarin legte gegen die Genehmigung Widerspruch mit der Begründung ein, dass das nachbarliche Rücksichtnahmegebot verletzt sei. Denn sie leide an einer akuten Herz- und Kreislauferkrankung. Daher könne der Stich einer Biene für sie ein Risiko... Lesen Sie mehr
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