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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Betriebsverbot“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 23.06.2020
- VG 14 L 158/20 -
Corona-Pandemie: Bordelle in Berlin dürfen weiterhin nicht öffnen
Keine Ungleichbehandlung mit anderen körpernahen Dienstleistungen
Prostitutionsstätten in Berlin dürfen immer noch nicht öffnen. Das Verwaltungsgericht Berlin hat das derzeit geltende Betriebsverbot in einem Eilverfahren bestätigt.
Die Antragstellerin betreibt in Berlin-Schöneberg ein Bordell. Der Betrieb ist nach der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung des Landes Berlin in ihrer aktuellen Fassung weiterhin bis zumindest 4. Juli 2020 untersagt.Der auf die Öffnung ihres Bordells gerichtete Eilantrag der Antragstellerin hatte keinen Erfolg. Nach Auffassung des Gerichts stellt das Verbot allerdings einen schwerwiegenden Eingriff in die Berufsfreiheit der Antragstellerin dar. Dieser Eingriff sei aber bei summarischer Prüfung gegenwärtig noch gerechtfertigt. Das Verbot diene dem legitimen Zweck, Neuinfektionen mit dem Coronavirus soweit wie möglich... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Braunschweig, Beschluss vom 12.06.2020
- 4 B 209/20 -
Betriebsverbot für Kinos aus Gründen des Infektionsschutzes weiterhin rechtmäßig
Corona-Verordnung derzeit noch mit dem Gesetz, der Verfassung und dem Grundgesetz vereinbar
Das Betriebsverbot für Kinos ist derzeit aus Gründen des Infektionsschutzes weiterhin rechtmäßig. Die entsprechende in der Corona-Verordnung ("Niedersächsische Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus") vorgesehene Regelung ist noch mit dem Gesetz und der Verfassung, dem Grundgesetz, vereinbar. Dies hat das Verwaltungsgerichts in einem Eilverfahren entschieden (Aktenzeichen 4 B 209/20).
Im hier vorliegenden Fall betreibt die Antragstellerin neben einem Kino in Salzgitter weitere Kinos in Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen. Seit dem 17. März 2020 ist ihr in Salzgitter betriebenes Kino nach der Corona-Verordnung geschlossen. Die Antragstellerin hatte einen Hygieneplan vorgelegt, der unter anderem Maßnahmen zur Trennung der Besucherströme vorsieht... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 26.05.2020
- 4 B 184/20 -
Indoorspielplätze in Niedersachsen bleiben vorerst geschlossen
Betriebsverbot zur Gewährleitung der Gesundheit notwendig
Corona-Pandemie: Indoorspielplätze für Kinder dürfen vorerst nicht wieder geöffnet werden. Das in der Corona-Verordnung ("Niedersächsische Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus") geregelte Betriebsverbot ist derzeit mit dem Gesetz und der Verfassung, dem Grundgesetz, vereinbar. Dies hat die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts in einem Eilverfahren entschieden
Im vorliegenden Fall betreibt die Antragstellerin seit etwa eineinhalb Jahren einen Indoorspielplatz im Harz. Sie beschäftigt 20 Arbeitnehmer. Seit dem 23. März 2020 ruht der Betrieb aufgrund der Vorgaben der Niedersächsischen Corona-Verordnung. Die 20 Arbeitnehmer befinden sich in Kurzarbeit. Die Antragstellerin hat vor Gericht geltend gemacht, seit dem 23. März 2020 keine Einnahmen... Lesen Sie mehr
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