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Freitag, 19. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Betreuungsumfang“ veröffentlicht wurden

Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 15.12.2021
- 10 ME 170/21 -

Dreijährige Kinder haben Anspruch auf Betreuung in einem Kindergarten im Umfang von 6 Stunden täglich

OVG gibt Eilantrag statt

Das Niedersächsischen Ober­verwaltungs­gerichts hat in einem Eilverfahren entschieden, dass Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben, bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Kinder­tages­einrichtung von montags bis freitags im Umfang von jeweils 6 Stunden haben.

Der fünfjährige Antragsteller begehrt vom Landkreis Göttingen den Nachweis eines zumutbaren und bedarfsgerechten Kindergartenplatzes mit einer Betreuungszeit von jeweils 6 Stunden von montags bis freitags. Das Verwaltungsgericht Göttingen hatte mit Beschluss vom 29. Oktober 2021 den Antrag des Antragstellers mit der Begründung abgelehnt, dass sein Anspruch aus § 24 Abs. 3 Satz 1 SGB VIII auf Zurverfügungstellung eines Kindergartenplatzes mit dem ihm im Jahr 2019 nachgewiesenen, aber in der Zwischenzeit von dem beigeladenen Kindertagesstätten-Verband gekündigten Platz erfüllt worden sei. Die Eltern des Antragstellers müssten gegen die vom Beigeladenen... Lesen Sie mehr

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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.07.2020
- 13 B 855/20.NE -

Corona-Pandemie: Eingeschränkter Regelbetrieb in Kitas des Landes Nordrhein-Westfallen derzeit rechtmäßig

OVG lehnt Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ab

Mit Eilbeschluss hat das Ober­verwaltungs­gericht entschieden, dass der eingeschränkte Regelbetrieb in Kinder­tages­einrichtungen nach der Corona­betreuungs­verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen derzeit voraussichtlich rechtmäßig ist.

Die Coronabetreuungsverordnung erlaubt Kindertageseinrichtungen, in denen ab dem 16. März 2020 nur eine Notbetreuung von Kindern zulässig war, unter Berücksichtigung bestimmter Hygiene- und Infektionsschutzstandards die Aufnahme eines eingeschränkten Regelbetriebs, um wieder allen Kindern Bildung, Betreuung und Erziehung in einem Angebot der Kindertagesbetreuung zuteilwerden zu lassen.... Lesen Sie mehr




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