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Dienstag, 23. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Beteiligungsverhältnis“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 09.11.2016
- 6 U 103/12 -

Berufung von Sängerin Julia Neigel im Urheberrechtsstreit erfolglos

Vorsätzliche Täuschung der Sängerin nicht feststellbar

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat im Urheberrechtsstreit zwischen Julia Neigel und zwei Musikern der ehemaligen "Jule Neigel Band" die Abweisung der Klage durch das Landgericht Mannheim bestätigt.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die "Jule Neigel Band" veröffentlichte von 1988 bis 1998 insgesamt acht Musikalben. Die Parteien streiten bei zahlreichen Titeln (Songs) über das Maß ihrer schöpferischen Beteiligung am Schaffensprozess und über daraus resultierende urheberrechtliche Ansprüche. Die Klägerin, Julia Neigel, ist der Auffassung, ihr Anteil an der Komposition der streitigen Songs sei gegenüber der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) zu niedrig angegeben worden. Dies habe zu geringeren Tantiemenausschüttungen und zu weiteren Schäden geführt.Das Landgericht... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.10.2012
- IV ZR 10/11 -

Zahlungsregelung zur Gegenwertforderung der Versorgungsanstalt (VBL) unwirksam

Gegenwertzahlung: § 23 Abs. 2 VBLS aufgrund unangemessener Benachteiligung der ausgeschiedenen Beteiligten unwirksam

§ 23 Abs. 2 der Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBLS), der die Zahlung eines Gegenwerts für die bei der VBL verbleibenden Versorgungslasten bei Beendigung einer Beteiligung regelt, ist wegen unangemessener Benachteiligung des ausgeschiedenen Beteiligten unwirksam. Dies entschied der Bundesgerichtshof.

In dem zugrunde liegenden Streitfall ist der Kläger des Verfahrens IV ZR 10/11 ein Trägerverein einer Klinik und gehörte dem Abrechnungsverband Ost der VBL seit 1996 an. Er kündigte das Beteiligungsverhältnis zum 31. Dezember 2003. Auf Grundlage des § 23 Abs. 2 VBLS forderte die VBL einen Gegenwert in Höhe von 957.125,77 Euro für neun Rentner und 135 Leistungsanwärter, der vom Kläger... Lesen Sie mehr