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Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 13.10.2022
- 4 K 5436/21 -
Bonner Abfallentsorgungsunternehmen "bonnorange" durfte Vorständin von ihren Aufgaben entbinden
Beendigung des Bestellungsverhältnis setzt nicht den Nachweis einer Pflichtverletzung voraus
Das kommunale Bonner Abfallentsorgungsunternehmen bonnorange, eine Anstalt des öffentlichen Rechts, durfte seine Vorständin Kornelia Hülter im Oktober 2021 abberufen. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden.
Die Vorständin hatte vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen ihre Abberufung durch den Verwaltungsrat der bonnorange und zeitgleich beim Landgericht Bonn gegen die ebenfalls ausgesprochene fristlose Kündigung ihres Anstellungsvertrags geklagt. Das Landgericht Bonn urteilte am 29. April 2022, dass die fristlose Kündigung der Klägerin rechtswidrig sei, weil bonnorange die ihr vorgeworfenen Pflichtverletzungen nicht nachgewiesen habe. Auch im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln bestritt die Klägerin die ihr vorgeworfenen Pflichtverletzungen. Deshalb fehle es an einem Grund für ihre Abberufung. Dem ist das Verwaltungsgericht nicht gefolgt und hat die Klage abgewiesen. ... Lesen Sie mehr
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