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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Bestätigung“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 07.12.2022
- 24 W 39/22 -
Schweigen des Gewerbemieters auf Bitte zur Bestätigung der fristgerechten Räumung begründet keine vorbeugende Räumungsklage
Keine Pflicht des Mieters zur Bestätigung der fristgerechten Räumung
Bittet der Vermieter von Gewerberäumen nach der Kündigung um Bestätigung der fristgerechten Räumung und schweigt der Mieter darauf, so rechtfertigt dies keine vorbeugende Räumungsklage. Es besteht keine Pflicht des Mieters zur Bestätigung der fristgerechten Räumung. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2022 erklärten die Vermieter von Gewerberäumen die ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses. Bis zum Ende September 2022 sollte die Mieterin aus den Räumen ausgezogen sein. Da die Mieterin auf das Kündigungsschreiben nicht reagierte, baten die Vermieter im April und Mai 2022 um Bestätigung der fristgerechten Räumung. Da die Mieterin auch auf diese Schreiben nicht reagierte, erhoben die Vermieter vorbeugende Räumungsklage. Die Mieterin erkannte den Anspruch sofort an, meinte aber, nicht die Kosten des Verfahrens zahlen zu müssen.Das Landgericht Duisburg sah dies anders... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Braunschweig, Hinweisverfügung vom 24.10.2019
- 11 U 103/18 -
Kündigung eines Versicherungsvertrags auch ohne Bestätigung wirksam
Versicherungsgesellschaft muss Kündigung weder bestätigen noch wirksam anerkennen
Ein Versicherungsvertrag ist auch dann beendet, wenn die Versicherungsgesellschaft die Kündigung des Versicherungsnehmers nicht bestätigt. Dies stellte das Oberlandesgericht Braunschweig in einem Hinweisbeschluss klar.
Die Versicherungsnehmerin des zugrunde liegenden Streitfalls hatte bei der beklagten Gesellschaft eine Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung abgeschlossen. Weil ihr Fahrzeug im März 2016 bei einem Verkehrsunfall beschädigt worden war, wollte sie von der Versicherung Ersatz - obwohl sie selbst den Versicherungsvertrag anderthalb Jahre zuvor gekündigt hatte.Das... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt, Urteil vom 25.04.2014
- 10 C 225/14 -
Versendung von werbenden Eingangsbestätigungsmails an Verbraucher unzulässig
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
Versendet ein Verbraucher eine E-Mail und erhält er daraufhin per E-Mail eine Bestätigung über deren Eingang, so darf die Eingangsbestätigungsmail keine Werbung beinhalten. Andernfalls liegt eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts vor und der Betroffene kann Unterlassung verlangen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Stuttgart - Bad Cannstatt hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Versicherungsnehmer kündigte im November 2013 einen Versicherungsvertrag. Er forderte seine Versicherung per E-Mail dazu auf ihm den Eingang der Kündigungserklärung zu bestätigen. Auf seine E-Mail erhielt er ebenfalls per E-Mail automatisch eine Bestätigung über den Eingang seiner Mail. Diese enthielt im "Abspann" einen Hinweis auf Servicedienstleistungen,... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht München, Urteil vom 20.03.2014
- 261 C 3733/14 -
Widerruf eines Fernabsatzvertrages ist auch ohne Absendung der Stornierungsbestätigung wirksam
Zusätzliche Bestätigung nach Ausübung des Widerrufsrechts ergibt sich weder aus dem Gesetz noch aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass es bei einem Fernabsatzvertrag nach Ausübung des Widerrufsrechts keiner weiteren Bestätigung einer Stornierung seitens des Kunden bedarf.
Im zugrunde liegenden Verfahren buchte eine Münchnerin bei einem großen Münchner Unternehmen am 20. April 2012 über dessen Internetseite online einen Schwimmkurs "Kraulen", der noch am gleichen Tag bestätigt wurde. Kurz darauf, noch am gleichen Tag, stornierte die Münchnerin die Buchung, indem sie das online zur Verfügung gestellte Stornierungsformular des Unternehmens ausfüllte und... Lesen Sie mehr
Landgericht Essen, Urteil vom 20.04.2009
- 4 O 368/08 -
Single-Opt-In-Verfahren unzureichend bei Newsletter-Bestellung
Bestätigungsmail im Rahmen des Double-Opt-In-Verfahren stellte keine Werbung dar
Wird bei der Bestellung eines Newsletters das Single-Opt-In-Verfahren verwendet, so genügt dies nicht zum Nachweis einer Einwilligung. Ein solcher Nachweis lässt sich durch das Double-Opt-In-Verfahren führen. Dies hat das Landgericht Essen entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall begehrte der Kläger von der Beklagten die Unterlassung der Zusendung von Werbemails. Der Kläger war Rechtsanwalt und erhielt unter seiner beruflichen E-Mail-Adresse den Newsletter der Beklagten zugesandt. Die Beklagte bediente sich bei der Versendung des Newsletters des Single-Opt-In-Verfahrens, bei dem der Empfänger des Newsletters durch einmalige Eintragung... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 23.01.2007
- 15 O 346/06 -
E-Mail im Rahmen des Double-Opt-In-Verfahrens stellt keine Werbemaßnahme dar
Kein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht oder in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb
Wird eine E-Mail zur Bestätigung eines Newsletters im Rahmen des Double-Opt-In-Verfahrens zugesandt, so liegt kein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder in dem eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb vor. Eine solche E-Mail stellt keine Werbung dar. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall erhielt der Antragsteller per E-Mail einen Newsletter von der Antragsgegnerin. Er behauptete, er habe die Zusendung nicht veranlasst und meinte, bei der E-Mail handele es sich um Werbung. Antragsgemäß hat das Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung erlassen und der Antragsgegnerin untersagt, an den Antragsteller Werbeschreiben per E-Mail zu übersenden.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht München, Urteil vom 27.09.2012
- 29 U 1682/12 -
E-Mail zur Bestätigung der Newsletter-Bestellung im Double-Opt-In-Verfahren stellt Werbung dar
Gewerbetreibender hat Anspruch auf Unterlassung
Eine E-Mail, die im Double-Opt-In-Verfahren zur Bestätigung einer Newsletter-Bestellung auffordert, ist als unerlaubte Werbung zu qualifizieren. Ein Gewerbetreibender hat in diesem Fall einen Anspruch auf Unterlassung. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Klägerin, eine Steuerberatungsgesellschaft, begehrte von der Beklagten die Unterlassung der Zusendung unerwünschter E-Mails. Die Beklagte war im Bereich der Anlageberatung tätig und bot auf ihrer Internetseite einen kostenlosen "Newsletter" an. Die Beklagte sendete der Klägerin eine E-Mail zu, mit der zur Bestätigung der Newsletter-Bestellung... Lesen Sie mehr
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