wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 25. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Berufsschadenausgleich“ veröffentlicht wurden

Bundessozialgericht, Urteil vom 10.06.2021
- B 9 V 1/20 R -

Keine geringere Opferentschädigung bei Zahlung einer privaten Unfallrente

Private Unfallrente mindert nicht schädigungs­bedingten Einkommensverlust für Gewaltopfer

Eine private Unfallrente mindert nicht den schädigungs­bedingten Einkommensverlust nach einem tätlichen Angriff und damit auch nicht die Opferentschädigung, solange die private Unfallrente nicht mit Einkünften aus einer früheren Erwerbstätigkeit des Opfers erwirtschaftet wurde. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.

Die Klägerin war als kaufmännische Sachbearbeiterin in Vollzeit beschäftigt. Am Neujahrsmorgen 2010 wurde sie Opfer einer Gewalttat durch einen alkoholisierten Angreifer. Für den schädigungsbedingten Einkommensverlust erhielt die Klägerin Berufsschadensausgleich. Der Beklagte berücksichtigte beim Berufsschadensausgleich als anzurechnendes Einkommen eine Unfallrente aus einer privaten Unfallversicherung. Anders als das Sozialgericht hat das Landessozialgericht der dagegen gerichteten Klage stattgegeben.Das Bundessozialgericht hat die Entscheidung des Landessozialgerichts bestätigt. Die private Unfallrente ist keine anrechnungsfähige... Lesen Sie mehr

Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 06.08.2008
- L 4 VG 4/08 -

Anspruch auf Berufsschadensausgleich nur für unmittelbare Folgen einer Straftat

Für die direkten Folgen einer Gewalttat ist dem Opfer ein Berufsschadensausgleich zu gewähren. Besteht jedoch nur ein mittelbarer Zusammenhang mit der Tat und kann zudem ein konkreter Einkommensverlust nicht nachgewiesen werden, erhält der Geschädigte keinen finanziellen Ausgleich nach dem Opferentschädigungsgesetz. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.

Der 1930 geborene Kläger aus dem Vogelsbergkreis ist seit 1975 arbeitsunfähig erkrankt. Er bezog zunächst Arbeitslosengeld und später Erwerbsunfähigkeitsrente. Bereits 1982 wurde eines seiner neun Kinder nach sexuellem Missbrauch ermordet. Der Täter wurde zu einer 12jährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Ehefrau des Klägers erhielt aufgrund der Verschlimmerung ihrer psychischen Erkrankung... Lesen Sie mehr